Moabit, Saal 700

Inhaltsverzeichnis

Eine Funkdokumentation von Peter Neuhof und Peter Burau 1969


Kurze Einleitung

In dieser Funkdokumentation wird aufgezeigt, wie die Bundesdeutsche Justiz, insbesondere hier die Westberliner es nicht so ernst meinten mit der Verfolgung und Bestrafung von NAZI-Kriegsverbrecher und berichten über die Greultaten der Angeklagten,

Peter Neuhof und Peter Burau

Angeklagte:

  • Dr. Kurt Venter – frühere SS-Stumbandführer und Regierungsrat –
  • Venters Vorgesetzter – SS-Obersturmbannführer Otto Bovensiepen, Oberregierungsrat1
  • Kriminalbeamte und SS-Untersturmbannführer Max Grautstück

Anklage:

in der Zeit vom Oktober 1941 bis April 1945 aus niedrigen Beweggründen gemeinschaftlich begangener Tötung von mindestens 30.000 jüdischen Menschen aus Berlin durch Rat oder Tat wissentlich Hilfe geleistet zu haben.


Umgang mit dem Angeklagten:

Auszug aus der Doku:

„Ein Mann betritt das Gerichtsgebäude in Moabit. Er geht auf die große Freitrappe zu, steigt sie langsam hinauf.
Einer Etage, zwei Etagen. Dann geht er die Empore entlang. Durch die offene Tür gelangt er in den Saal 700.
Jeden Mittwoch, jeden Freitag. Seit dem 9. Dezember 1969. Mittwochs mit einer Aktentasche, Freitags mit einem Koffer.“

Frage: Zwei der drei Angeklagten befinden sich auf freiem Fuß. Wie geht das zu?

Antwort:

„sie stehen für 10.000 Tote und wurden in den ersten Nachkriegsjahren nicht belangt, nicht gesucht, weil die Restauration wichtiger war als ein Prozess der Demokratisierung.
Restauration ohne die Stützen von einst?“

„Wenn nicht 1963 eine ausländische Kritik den Westberliner Generalstaatsanwalt beim Kammergericht Stutzig gemacht hätte, wäre überhaupt nichts geschehen.
Wird etwas geschehen.
Drei angeklagte, sechs Verteidiger.
Darunter ein ehemaliger SS Sonderrichter.
Sie kennen die Gesetzgebung.
Sie brauchen keine Lücken zu suchen.
Sie kennen die Neufassung des Paragrafen 50 Absatz 2 des westdeutschen Strafgesetzbuches.
Nur der Nachweis niedriger Beweggründe kann ihre Mandanten noch hinter Zuchthausmauern bringen.
Nicht Tat, sondern Täter bezogene Merkmale bilden das Kriterium.
Und die nach 25 Jahren beweisen.
30.000 Opfer klagen an. „


Dokumentation (Audio)

Den hier erwähnten Aufruf der VVN könnt unter „Dokumente aus unserem Archiv“ sehen.


Dokumente aus unserem Archiv

Aufruf der VVN, vom 01.02.1970 – Betrifft: Gestapo-Prozeß vor dem Schwurgericht im Kriminalgericht Turmstr.

Auszug:

„Wir appellieren erneut an alle Verfolgten und Hinterbliebenen,‘ die in
den Jahren 1941/1942 mit der Berliner Gestapo zu tun hatten, (bzw. . deren
ermordete Angehörige) die Anklagebehörde zu unterstützen, indem
sie sich als Zeugen melden bzw. . in ihren Händen befindliches Schriftmaterial
zur Verfügung stellen, das zur Beweiserhebung und Schuldüberführung
der Angeklagten beitragen kann.“

Aufruf-VVN-01.02.1970


Erklärung der VVN Westberlin zum Prozeß gegen Bovensiepen und andere

Auszug:

„Anlässlich des Prozeßbeginns gegen den vormaligen Berliner Gestapochef,
den ‚Volljuristen‘ Bovensiepen und zwei seiner Mordkumpane am 9. Dezember
berichtete die etablierte Presse in aller Breite über die ‚Mentalitäten‘ und jetzigen Äußerungen der drei Angeklagten, die in den nur zu oft gehörten Feststellungen gipfelten, „nichts gewusst zu haben“
und „nicht schuldig im Sinne der Anklage zu sein“.
Mit kaum einem Wort aber ging die gleiche Presse auf die lange Kette
und Vielzahl der brutalen Verbrechen dieser Massenmörder ein, obwohl
davon vieles vielen Stellen seit langem bekannt ist. Lediglich die
Ausführungen des Nebenklägers Dr. R. W. Kempner werden zitiert, die
in der Feststellung enden: “ ••• Er (Bovensiepen) war der Eichmann von
Berlin“.“

Erklaerung-zum-Prozess-1969


Massenmord, verwaltet – und nichts davon gewusst?

Zeitungsartikel: BZ-Redeaktion 1969 ((genaues Datum nicht mehr erkennbar)

Auszug:

„Totentanz“, Viele stunden lang hatte das Gericht an diesem Tage Aussageprotokolle verlesen. Aussagen von
Toten. Die meisten waren ehemalige Gestapo-Angehörige die in der Zeit in ihren Vernehmungen gestorben
sind. Ein Protokoll vom 24. September 1956 merkt an, der Vernommene, der einst im „Judendezernat“ der Gestapo
tätig war, sei am 27.September 1956 verstorben.
Drei Tage nach seiner Vernehmung. Er nahm sich das Leben. „Aus Angst“, sagt der Staatsanwalt.“

Zeitungsartikel-dez.-1969-BZ


Die Taktik der Gestapobeamten

Auszug aus dem Artikel:

Die drei Herren werden mit ‚Herr Bovensiepen!, ‚Herr Dr. Venter‘! und -‚Herr Grautstück‘! angeredet.
Nur der letztere erhebt sich, sofern ihn der Vorsitzende anspricht.
Die .zwei anderen, die. ‚Ranghöchsten‘- der Gestapoleitstelle -Berlin, antworten sitzend, jovial
‚und ausführlich – und sind stets wohlassistiert von. jeweils zwei .‚Verteidigern, die schon bei der
.. kleinsten vermeintlichen Klippe “für die Grauhaarigen- sofort einhaken. Es geht. eben sehr seriös und: korrekt rechtsstaatlich. zu.
Wie schön gegen damals, als Bovensiepen ohne Skrupel Menschen zu Tode foltern ließ.

Sammelmappe1

Quelle: Der Mahnruf – 94/ 1970


Verschiedene Briefe in Zusammenhang mit dem Prozeß zur Aufklärung


Gespräch mit Wille Weber, aufgenommen 19.02.2979 (Zeuge)

Gespraech-weber-alleinstein


März 1970 Information von der VVN-Westberlin über den Prozess und Ersuchen um Mithilfe für die Beweisführung

Information-ueber-den-Prozess-von-der-VVN-Maerz-1970

Weitere Materialien sind im Archiv einzusehen.

  1. Richard Otto Bovensiepen war ein deutscher Jurist in Magdeburg, Recklinghausen, Dortmund, Bielefeld, Köslin und Halle, Leiter der Staatspolizeistellen und der Staatspolizeileitstelle Berlin sowie bis Kriegsende 1945 Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes in Dänemark, SS-Standartenführer. []

1962: Noch immer amtierende 1155 belastete Nazi-Juristen

Von diesen 1155 belasteten Justizbeamte amtieren:

  • 25 in den Ministerien des Bundes und Länder,
  • 29 in den Obersten Bundesgerichten,
  • 143 an Oberlandgerichten (34 davon als Präsidenten und Senatspräsidenten),
  • 318 an Landesgerichten ( 147 als Präsidenten und Direktoren)
  • 306 an Amtsgerichten ( 40 als Präsidenten und Direktoren)
  • 58 an sonstigen Gerichten ( 20 Präsidenten und Direktoren)
  • 264 als Staatsanwälte ( 102 als „führende Staatsanwälte“)
  • 12 in sonstige Positionen

Quelle: „Der Mahnruf“ 27- Heft Mai 1962, Umschlagseite 2 und 4 (s. u. Hef

Das komplette Heft:

Der-Mahnruf-27-1962-webvariante


„Die Bundesrepublik ist ein Asylland für Nazi-Mörder“ Das Tribunal – Mord am Bullenhuser Damm

Aus der Dokumentation: „Das Tribunal – Mord am Bullenhuser Damm“ 1986

Günter Schwarberg, Berichterstatter, Journalist Hamburg

Inhaltsverzeichnis

  1. Persönliches Vorwort vom Verfasser:
    1. Wer jetzt keine starke Nerven hat, sollte diesen beiden Teile überspringen:
    2. Jetzt kommt der Teil, wo eigentlich kein normaldenkender Mensch ruhig sitzen bleiben, um die Täter vor Gericht zu zerren, damit sie ihre gerechte Strafe bekommen:
    3. Täteraussage (Audio – Achtung beim Anhören, nicht für schwache Nerven)
    4. Die Opfer (Audio)
  2. Wurden die Täter verurteilt oder nicht?
    1. Curio-Haus-Prozeß
    2. Ein Täter wurde in der DDR verurteilt
    3. Ein Täter wurde von den Häftlingen erschlagen
    4. Nicht angeklagt wurden
  3. Zum Tribunal:
    1. Vorwort:
  4. Vorstellung der Beteiligten an diesem Tribunal
  5. Einleitung: Prof. Martin Hirsch
  6. Zeuge: Herr Morgenstein
  7. Heiner Lichtenstein, langjähriger Prozess-Beobachter von NS-Prozesse, sagte folgendes:
    1. Beenden möchte ich diesen Beitrag mit einen Satz aus dem Schlusswort, gehalten von der Nebenklägerin Barbara Hüsing
  8. Wortlaut Schlusswort: Barbara Hüsing
  9. Quellengaben und weiterführende Links
  10. Haftentschädigung für einen Massenmörder
  11. Widerstandskämpferin aus Holland klagt an

Persönliches Vorwort vom Verfasser:

Angefangen hat alles 1944, ein SS-Arzt, Dr. Kurt Heißmeier, brauchte Menschenmaterial für seine wissenschaftliche Arbeit, mit der er sich zum Professor habilitieren wollte. Mit einem zweiten Arzt, Dr. Hans Klein, erbeitete er an einen Versuch, bei dem Menschen mit Tuberkulose-Bakterien eingespritzt wurden, um aus ihren Körpern das Serum für einen Impfstoff zu gewinnen. Von der SS-Führung in Berlin bekam er die Erlaubnis, KZ-Häftlinge des Lagers Neuengamme als „Versuchstiere“ zu benutzen.

Obwohl sich herausstellte, dass die Experimente wertlos waren, ließ Heißmeier im November 1944 eine Gruppe von 20 jüdischen Kinder aus dem KZ Auschwitz nach Neuengamme bringen, um an ihnen die Experimente fortzusetzen. An einigen von ihnen führte er quälende Lungenimpfungen durch, indem er ihnen einen Gummischlauch durch Mund-und Luftröhre schon und die Tuberkuloselösumng hineingoss. Dabb ließ der den Kindern die Achseldrüsen herausoperieren. Erst die Rechte und später die Linke…. Dr. Hans Klein untersuchte diese Kinder ebenfalls. Am Ende der Versuche waren die Körper der Geschwüren und Narben übersät.

" ... nahm den zwölfjährigen auf seine Arme und sagte zu den anderen, die noch wach waren, er wird jetzt ins Bett gebracht. Er brachte ihn in einen Raum, der etwa sechs bis acht Meter entfernt war. Er hängte den schlafenden Jungen in die Schlinge, die an einen Haken hing, und hängte sich selbst dann mit seinem ganze Gewicht an das Körpergewicht des Jungen, damit sich die Schlinge zuzog."

Täteraussage (Audio – Achtung beim Anhören, nicht für schwache Nerven)

Foto: Screenshot Ingo Müller

Die Opfer (Audio)


Wurden die Täter verurteilt oder nicht?

Curio-Haus-Prozeß

Das Verbrechen wurde 1946 in den „Curiohaus-Prozessen“ rekonstruiert und fünf Täter zum Tode verurteilt.

Wilhelm Dreimann (1904–1946) wurde von der Landespolizei 1940 zur Bewachung des KZ Neuengamme eingesetzt. Im Lager führte er Exekutionen eigenhändig aus. Er wurde von Häftlingen als Henker von Neuengamme genannt. Er erhängte nach Aussagen von Frahm zumindest die ersten beiden Kinder und mit Hilfe von Wiehagen und Frahm auch die erwachsen Häftlinge.
Er wurde im Curio-Haus-Prozess zum Tode verurteilt und am 8. Oktober 1946 hingerichtet.



Johann Frahm (1901–1946) wurde 1939 im KZ Sachsenhausen ausgebildet. Ab November 1942 tat er Dienst im KZ Neuengamme, ab 1944 unter dem Rapportführer Dreimann in der Lagerschreibstube. Er war an der Ermordung der Kinder und der erwachsenen Häftlinge beteiligt.
Im Mai 1945 konnte er zu seiner Familie nach Kleve fliehen. Ende Oktober 1945 wurde er von den britischen Ermittlern verhaftet und wegen der Morde am Bullenhuser Damm im Curio-Haus-Prozess 1946 zum Tode verurteilt. Am 11. Oktober wurde er hingerichtet
Ewald Jauch (1902–1946) war von 1940–1944 erst als Wachmann, später als Rapportführer im KZ Neuengamme beschäftigt. Ab Dezember 1944 war er Lagerführer im Außenlager Bullenhuser Damm. Auch er war an der Ermordung der Kinder beteiligt und wurde deshalb 1946 im Curio-Haus-Prozess zum Tode verurteilt und am 11. Oktober gehängt.Adolf Speck (1911–1946) kam als Wachmann in das KZ Neuengamme und wurde im Sommer desselben Jahres der Kommandoführer im Klinkerwerk des KZs. Er galt als gewalttätiger Antreiber. Er bewachte in der Tatnacht zusammen mit Wiehagen die sowjetischen Kriegsgefangenen. Er gab im Curio-Haus-Prozess an, er habe einen der Häftlinge erschossen, weil ihm von den Häftlingen Salz ins Gesicht gestreut worden sein soll.
Im Mai 1946 wurde er zum Tode verurteilt und im Oktober 1946 hingerichtet.
Dr. Alfred Trzebinski (1902–1946) wurde 1941 Lagerarzt im KZ Ausschwitz, danach im KZ Majdanek. 1943 wurde er Standortarzt in Neuengamme. Er war in der Einrichtung der Sonderabteilung Heißmeyer auch mit den medizinischen Experimenten beschäftigt. Alfred Trzebinski war an der Ermordung der Kinder beteiligt.
Er versuchte nach dem Krieg unterzutauchen, wurde aber am 1. Februar 1946 verhaftet und im Curio-Haus-Prozess zum Tode verurteilt

Ein Täter wurde in der DDR verurteilt

Dr. Kurt Heißmeyer (1905–1967) war Arzt in Hohenlychen und wollte Professor werden. Dazu musste er medizinische Experimente durchführen. Er spritzte den Kindern Tuberkelbazillen und operierte die Drüsen unter den Armen heraus. Die Kinder bekamen davon hohes Fieber und hatten Schmerzen. Mit den Menschenversuchen wollte Heißmeyer beweisen, dass man Tuberkulose durch künstlich erzeugte Hauttuberkulose bekämpfen kann und dass „rassisch“ minderwertige Menschen eher anfällig sind für Tuberkulose. Die erste These war schon lange vor den Experimenten als wissenschaftlich unhaltbar in der Fachwelt bekannt. Die zweite These entsprang allein der Nazi–Ideologie. Nach dem Krieg konnte Heißmeyer noch fast zwanzig Jahre in der DDR als Lungenarzt praktizieren. 1964 wurde er schließlich verhaftet und 1966 vom Bezirksgericht Magdeburg wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt. Im Urteil wurde festgestellt, dass mindestens vier Kinder zudem mit virulenten Tuberkulosebazillen injiziert wurden und er auch noch virulente Tuberkuloseerreger mit einer Sonde in die Lunge eingebracht hatte. Kurt Heißmeyer starb 1967 in der Strafhaft.

Dokumentation dazu:


Ein Täter wurde von den Häftlingen erschlagen

Heinrich Wiehagen (1911–1945) war Unterscharführer im KZ Neuengamme und half Wilhelm Dreimann und Johann Frahm bei der Erhängung der erwachsenen Häftlinge im Heizungskeller. Im Mai 1945 gehörte er zur Bewachung von Häftlingsschiffen, die in der Lübecker Bucht versehentlich bombardiert wurden. Er wurde von Häftlingen erschlagen, als er auf andere Häftlinge, die im Wasser schwammen, geschossen hatte.

Dokumentation;


Nicht angeklagt wurden

Hans Friedrich Petersen (1897–1967) war als Unterscharführer Fahrer der Poststelle des KZ Neuengamme. Er fuhr den Lkw mit den Kindern, ihren Betreuern, und sechs von den sowjetischen Kriegsgefangenen, die zum Bullenhuser Damm gebracht wurden. Er wurde nicht in den Curio-Haus-Prozessen angeklagt und noch nicht einmal als Zeuge vernommen, auch später nicht. Er starb 1967 im dänischen Sonderburg.

Arnold Strippel (1911–1994) war von 1935 bis Kriegsende als SS-Mann in Konzentrationslagern, erst im KZ Sachsenburg, dann von Juli 1937 bis März 1941 im Konzentrationslager Buchenwald erster Rapportführer. Ab März 1941 zunächst in Natzweiler (Saar), von Oktober 1941 an im KZ Majdanek, von Mitte Mai 1943 führte er das Zwangsarbeiterlager in Peenemünde. Von Oktober 1943 bis Mai 1944 war er Schutzhaftlagerführer im KZ Vught in den Niederlanden. Danach war er im KZ Neuengamme mit seinen zahlreichen Außenlagern tätig. 1945 tauchte er aus Angst vor der Bestrafung durch die Briten unter und lebte teilweise unter falschen Namen. Er kam 1948 in ein Internierungslager wegen seiner SS-Zugehörigkeit. Da noch nicht genug Beweismaterial gegen ihn vorlag, wurde er aus der Haft entlassen.
Schließlich wurde er aber am 1. Juni 1949 vom Schwurgericht Frankfurt zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe wegen Mordes an Häftlingen im KZ Buchenwald verurteilt. Er reichte gegen das Urteil Wiederaufnahmeanträge ein. Das Urteil wurde aufgehoben und er wurde 1970 nur wegen Beihilfe zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Für die zuviel verbüßte Haft erhielt er eine Haftentschädigung von 121 500 DM. Danach musste er nie wieder in das Gefängnis, obwohl er vom Schwurgericht Düsseldorf 1981 wegen Beihilfe zum Mord im KZ Majdanek zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war. Er galt aus gesundheitlichen Gründen als haftunfähig.
Mitte der sechziger Jahre ermittelte die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen ihn wegen einer möglichen Beteiligung an Morden am Bullenhuser Damm. In den Curio-Haus-Prozessen hatten Trzebinski, Dreimann, Jauch und Frahm ihn der Mittäterschaft bezichtigt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch ein, weil nach ihrer Meinung nicht genügend Beweise vorlagen.
Nach der Strafanzeige von Angehörigen der Opfer vom Bullenhuser Damm nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen 1979 wieder auf.
Sie klagte ihn letztlich 1983 wegen 42-fachen Mordes an den 20 Kindern, den vier Häftlingsärzten und Pflegern und den sowjetischen Kriegsgefangenen an. Das Verfahren wurde vom Landgericht Hamburg 1987 eingestellt, weil Strippel aus gesundheitlichen Gründen als verhandlungsunfähig angesehen wurde.
1994 starb Strippel in Frankfurt.


Zum Tribunal:

Hier werde ich an Hand von Tonaufnahmen, die aus dem Film herausgeschnitten wurden, das Tribunal vorstellen;

Vorwort:

Der das befohlen hatte, der SS-Mann Arnold Strippel, ist wegen dieser Tat bis heute nicht belangt worden.


Vorstellung der Beteiligten an diesem Tribunal

Folgende Personen sind an den Tribunal beteiligt: u. a,


Einleitung: Prof. Martin Hirsch

Foto: Screenshot aus „Das Tribunal“

„Es geht um die Verurteilung eines Vorganges und es geht darum,
den Vorgang selbst und seine Hintergründe noch etwas besser aufzuklären, als das bisher der Fall gewesen ist.
Und zum anderen aber geht es darum, zu untersuchen, woran es liegt,
dass die deutsche Justiz, ich betone ausdrücklich das Wort Deutsch,
und ich muss richtigerweise sogar sagen die Westdeutsche Justiz der Bundesrepublik Deutschland, mit dem Problem der Verfolgung von Nazi-Verbrechern so schlecht fertig geworden ist.“

Martin Hirsch

Grabstelle von Martin Hirsch auf dem Berliner Friedhof in Dahlem. Foto: Ingo Müller, 26.07.2024


Zeuge: Herr Morgenstein

Die Angehörige der Kinder bzw. der Erwachsenen haben noch nicht einmal durch offizielle Behörden, Ämter bzw durch den Suchdienst des internationalen Volksamtes

Hierzu folgende Aussage: Herr Morgenstein berichte über seine Cousine Jacqueline


Foto: Screenshot aus „Das Tribunal“


Hauptsächlich geht’s es in diesen Tribunal, um die Verschleppung, Verhinderung bzw. um milde Strafen von Nazi-Tätern. Nicht nur um die Morde im Prozess des Bullenhuser Damm sondern auch Bundesweit. Hierzu schildert Herr Morgenstein in seiner Rede ausführlich darüber, wie er persönlich das ganze sieht.

"Es ist heute 40 Jahre, dass Strippel
diese Kinder ermordet hat, dass er die 24 russische
Kriegsgefangene erh¨angt hat, dass er die franz¨osische
Mediziner erh¨angt hat, die zwei Holl¨ander erh¨angt
hat. Er hat keine Differenz gemacht zwischen Juden
oder Nichtjuden, derselbe Strick war für alle
auch gütig und die deutsche Justiz heute verlängert
die ganze Suppe, bis er ruhig in seinem Bett sterben
muss."

Heiner Lichtenstein, langjähriger Prozess-Beobachter von NS-Prozesse, sagte folgendes:

"Ich habe allerdings noch nie derartig abartige Begründungen dafür gehört,
dass ein Mordverfahren nicht eröffnet wird, wie hier im Zusammenhang mit der Ermordung der Kinder.
Und was nun die neue Taktik des Staatsanwalts Duhn betrifft,
so scheint mir hier eine nachweisliche Verzögerung zu liegen,
bei der ich mir nicht klar bin, ob hier nicht strafrechtlich eingegriffen werden müsste gegen einen Staatsanwalt."
Foto: Screenshot aus „Das Tribunal“ – Heiner Lichtenstein.
"Mich hat überrascht, dass die Ermordung von Kindern,
wobei sich die SS-Leute an die Beine der Kinder hängen mussten,
damit sich die Schlinge um den Hals zuzog,
dass dieses kein Mord, dass dieses Nichtgrausam ist
und das mit der perversen Begründung, sie seien ja schon betäubt worden
und Kinder könnten nicht arglos sein.
Ich hatte da sehr mit der Fassung, mit meiner eigenen Fassung zu kämpfen,
als ich das gehört habe."


Beenden möchte ich diesen Beitrag mit einen Satz aus dem Schlusswort, gehalten von der Nebenklägerin Barbara Hüsing

Wortlaut Schlusswort: Barbara Hüsing

Foto: Screenshot aus „Das Tribunal“




„Das Tribunal – Mord am Bullenhuser Damm“ ( privater Mitschnitt des gleichnamigen Film mittel Videorecorder, 1986), liegt im Archiv der VVN-VdA Aus,

Tonauschnitte aus dem gleichnamigen Film

https://www.kinder-vom-bullenhuser-damm.de/index.php

Fotos: Screenshot, von Ingo Müller, aus Film.


Haftentschädigung für einen Massenmörder

Eine Reise in die Vergangenheit und Zurück. Ein dreiteiliger Report aus der Zeitschrift; „Die Wahrheit“ aus dem Jahre 1982

Haftentschaedigung-fuer-Moerder

Quelle:

Original Archiv der VVN-VdA


Widerstandskämpferin aus Holland klagt an

Widerstandskaempferin-aus-Holland-klagt-an

Zeitungsausschnitt aus „Die Wahrheit – 17081979“ Original Archiv der VVN-VdA

VVN-VdA Reinickendorf – Startseite

Kontakt: vvn-vda-reinickendorf@vvn-vda.de

Liebe Kameradinnen und Kameraden,

bei unserem letzten Treffen hatte Michael Rohr uns einen guten Zeitbericht über die Jahre 1932 bis 1933 zur Machtübertragung an Adolf Hitler und damit 12 Jahre Schreckensherrschaft in Deutschland vorgetragen. Demnächst wird Ingo diesen Bericht auf unserer Homepage als Audiogespräch (PostCast) ablegen.

Das Thema und die Vorstellung dass der Nationalismus durch die Rechtspopulisten, gegen die vermeidlichen Gefahren des Globalismus, sich in der Deutschen Geschichte wiederholen könnte erregt uns alle. Ist es möglich die deutsche Verfassung auszuhebeln? Ist eine Regierung unter den Blauen wie in Österreich auch in Deutschland möglich und was droht dort?

Deshalb möchten wir die Diskussion darüber bei unserem nächsten Treffen am 11. Februar fortführen. Der Kabarettist Florian Schröder hatte mit dem Film „Schroeder darf alles!“ in einem Film seine Kanzlerschaft aller Deutschen so gespielt, dass einem das Lachen im Halse stecken bleibt. Ich werde zum Film und Diskussion noch extra einladen.

2025 stehen erst mal die Feiern im Zusammenhang mit den Befreiungen von den Nazis von 1945 also vor 80 Jahren bevor.

Dazu findet morgen am Donnerstag, 23. Januar 2025, von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr eine Führung durch das Museum Gedenkort Eichborndamm 238 statt. Mehr hier.

· Ein weiterer Termin ist am Sonntag zu einer Nachmittagsveranstaltung in Reinickendorf (Anlage):

„Das besondere Gespräch: Überleben in Frohnau 1933-1945“
Mit dem Zeitzeugen Peter Neuhof (99) und der Historikerin Trille Schünke-Bettinger (36)
Sonntag, 26. Januar, 15:00 Gemeindesaal der Johanneskirche Frohnau, Zeltinger Platz, Berlin Frohnau
Für uns ein Muss unserer ältestes VVN Mitglied durch unsere Anwesenheit zu ehren!

· Am 27. Januar 2025 treffen wir uns um 16:15 Uhr gegenüber vom Rathaus Reinickendorf und werden an der Gedenktafel der Wiesengrund Kinder weiße Rosen niederlegen. Gemeinsam mit dem Bündnis Reinickendorf gegen RECHTS haben wir das Gedenken organisiert und es wird dazu von uns einen Redebeitrag geben.

Um 16 Uhr treffen sich Vertreter der demokratischen Parteien auf Einladung vom Bezirksamt an der Gedenktafel an der Treppe im Rathaus. Leider ist auch die Partei der Neofaschisten dabei, gegen deren Teilnahme wir demonstrieren.

Sicherlich gab und gibt es weitere Veranstaltungen aber das sind die mir aktuell bekannten.

In diesem Sinne

Liebe Grüße

Klaus



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Aktivitäten

Hier berichten wir über unsere Aktivitäten und viele mehr.


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Stolpersteine – Gedenkorte Reinickendorf

Foto: ingo.mueller@ingosmediawelt.de; Aufnahmeort: 13409 Berlin, Nordbahnstraße

Hier werden wir Orte an den Stolpersteine gelegt sind vorstellen bzw. ein Aufzählung anlegen. Dasselbe werden mit Gedenkorte/Gedenktafel machen, die es in Reinickendorf gibt.

Chronik Reinickendorf

Foto: Klaus Murawski, Ausstellung: Totgeschwiegen – Reinickendorf

Aus dem Nachlaß von Vera Seidel liegt uns eine umfangreiche Chronik der Reinickendorf VVN vor. Diese beginnt 2006 und endet September 2020.


Chronologischer Verlauf unserer Chronik, nach Jahre sortiert.

03.11.1959 internationale Pressekonferenz – Rede Prof. Dr. Reintanz – 1000 Ministerialjustizbeamte der Nazi-Zeit amtieren in Westdeutschland

Rede von Professor Dr. Gerhard Reintanz,
Juristische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle
auf der internationalen Pressekonferenz des Ausschusses für Deutsche Einheit
am 5, November 1959 in Berlin

Auszug aus der Rede von Prof. Dr. Reintanz:

Meine Damen und Herren!
Vor nicht ganz zwei Wochen hat der Ausschuss für Deutsche Einheit an dieser Stelle zahlreiche Dokumente der internationalen Öffentlichkeit übergeben, alle beweisen, daß in Westdeutschland wieder schwer belastete Kriegsverbrecher in höchsten Stellungen, ja, selbst in der Regierung sitzen.

Wir wiesen damals nach, dass Adenauers Minister Oberländer Teilnehmer am Hitler-Putsch von 1925 war, dass er mithalf, die Weimarer Republik zugrunde zu richten, den faschistischen Raubkrieg vorzubereiten, und dass er einer der Verantwortlichen für die Mordtaten in Lwow ist.


Bis heute wurde Oberländers Immunität nicht aufgehoben. Noch steht er nicht
vor Gericht. Anstatt ihn zu entlassen, reagierte die Adenauer-Regierung auf diese schwerwiegende Beschuldigung mit neuen Maßnahmen gegen Demokraten und Friedensfreunde.

Oberländers Kabinettskollege, 5A-Mann Schröder, griff zu einem probaten Mittel: er stellte beim Bundesverwaltungsgericht den Antrag, die VVN zu verbieten, Gleichzeitig kommt aus Düsseldorf die Nachricht, daß am 10. November vor der dortigen politischen Sonderstrafkammer ein neuer großer Gesinnungsprozeß beginnt.

Angeklagt sind dort sieben Mitglieder und Repräsentanten des westdeutschen Friedenskomitees, Das ist die Antwort Bonns auf unsere Enthüllung der Verbrechen Oberländers. Die VWN, die anerkannte Organisation der deutschen Widerstandskämpfer gegen Hitlerfaschismus, soll mit sogenannten rechtstaatlichen Mitteln unterdrückt werden; man wirft ihr Staatsgefährdung vor; ihren Mitgliedern soll mit Strafdrohungen jedes Recht zur Betätigung im Sinne des antifaschistischen Widerstandskampfes untersagt werden.


Die Mitglieder des Friedenskomitees der Bundesrepublik werden einer angeblich verfassungsfeindlichen Tätigkeit angeklagt, und sie sollen durch einen Strafprozess diffamiert werden
.“


Wortlaut der Rede: Besitzstand: VVN-VdA-Archiv

75 Jahre Grundgesetz – Segen oder Fluch? 52 Jahre Radikalerlass


Inhaltsverzeichnis

1976 – 4 Jahre Radikalerlass

75 Jahre Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland waren und sind auch 75 Jahre Angriffe auf demokratische Rechte und Freiheiten. Auch der sog. „Radikalenerlass“ von 1972 war eine eklatante Verletzung der im Grundgesetz verankerten Rechte.

Auszug aus: http://www.berufsverbote.de/

Im Archiv der VVN-VdA bin ich bei der Digitalisierung auf Tonträger gestoßen. Dabei befand sich eine Aufnahme vom 30.01.1976, auf einem Hearing Westberliner Landesjugendrings Tiergarten zum Thema:“ Die Berufsverbote als Maßnahme zur Verteidigung des Kapitalismus von Prof. Dr. Fritz Eberhard.

hier Ausschnitte:

Im Archiv der VVN-VdA bin ich bei der Digitalisierung auf Tonträger gestoßen. Dabei befand sich eine Aufnahme vom 30.01.1976, auf einem Hearing Westberliner Landesjugendrings Tiergarten zum Thema:“ Die Berufsverbote als Maßnahme zur Verteidigung des Kapitalismus von Prof. Dr. Fritz Eberhard. 00:00 Ich war einer der Väter des GG 00:16 Wir brauchen Radikale 00:46 Frage des Schutz der Demokratie … dient der Erhaltung des kapitalistischen Wirtschaftssystem 01:13 kap. Wirtschaftssystem steht nicht unter dem Schutz des GG 01:24 Schuldfrage an Krise und Arbeitslosigkeit 01:35 Staatsordnung des GG ist in Gefahr, von wem aus? 02:07 wichtigsten Grundrechte dürfen selbst durch Verfassungsänderung nicht angetastet werden 03:15 kein Polizist, auch kein Polizeipräsident, ja auch keine demokratisch gewählte Regierung darf die Verwirkung feststellen, sondern nur das Bundesverfassungsgericht 03:56 Parteiverbot kann nur Bundesverfassungsgericht 04:17 leider arbeitet des dieses höchste Gericht nicht mehr in der antifaschistischen Tradition … Entschuldigt die schlechte Tonqualität.

vollständiges Referat von Prof. Dr. Fritz Eberhard (Podcast) Ohne Diskussion

Im Archiv der VVN-VdA bin ich bei der Digitalisierung auf Tonträger gestoßen. Dabei befand sich eine Aufnahme vom 30.01.1976, auf einem Hearing Westberliner Landesjugendrings Tiergarten zum Thema:“ Die Berufsverbote als Maßnahme zur Verteidigung des Kapitalismus“ von Prof. Dr. Fritz Eberhard.

Die schlechte Tonqualität bitte ich zu entschuldigen.


Diskussionsrednerin über Alt-Nazi in öffentlichen Dienst:


Auszüge in Form von Kurzantworten von Fritz Eberhardt

GG und Vereinigungsfreiheit / Artikel 131

Interessant ist es ab Minute 01:06: Da gab es im Parlamentarischen Rat, der die verschiedensten Richtungen, einige wussten, wie schön die Streiks verhindert wurden, im dritten Reich und hätten das ganz gerne wieder gehabt, zum Teil auch die Hilfe der Gewerkschaften


Anfällig für Neo-Faschismus

Auch hier ist ab Minute:0:14 Kritik zu hören: In Bayern spielt ja Strauß auf diesem Instrument nicht wahr und versucht, die Menschen für sich zu kriegen und Dregger und einige andere CDU-Leute, die eifern ihm kräftig nach



Bonn 22.05.2024: Ratschlag zu 75 Jahren Grundgesetz und Angriffen auf demokratische Rechte

"Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet. Noch unter
dem Eindruck der faschistischen Gewaltherrschaft enthält es bindende rechtsstaatliche Prinzipien
und 19 unveräußerliche demokratische Grundrechte. In den 75 Jahren seines Bestehens ist es über
sechzigmal (!) geändert worden. Durch Wiederbewaffnung und Notstandsgesetze, Beschneidung
des Asylrechts, den „Großen Lauschangriff“, diverse Einschränkungen der Versammlungs- und
Meinungsfreiheit sowie Angriffe auf gewerkschaftliche Rechte wurde es immer weiter ausgehöhlt
. "


Auszug aus der Einladung zum „Demokratischen Ratschlag“

Einladung „Demokratischen Ratschlag“

Hier geht es zur Einladung, von

zum „Demokratischen Ratschlag“ am 22, Mai 2024 in Rathaus Bonn-Beuel, von 18.00 – 22.00 Uhr, einfach auf das untere Bild klicken,

Radikalerelass

Das Grundgesetz, auch nach 75 Jahren noch ein Garant für den demokratischen und sozialen Rechtsstaat? Erlebnisbericht von Christine K.

Das Grundgesetz, auch nach 75 Jahren noch ein Garant für den demokratischen
und sozialen Rechtsstaat?

Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes vor 75 Jahren sollte im
nachfaschistischen Deutschland eine Sicherung für Frieden, Demokratie und
Menschenrechte errichtet werden. Inzwischen wurde das Grundgesetz 237 mal
in einzelnen Punkten geändert: Remilitarisierung, Notstandsgesetz,
Streikrecht, Asyl- und Demonstrationsrecht, Versammlungsfreiheit.
Änderungen die die Rechte der Menschen mehr einschränken und eine kritische
Zivilgesellschaft behindern. In Bonn trafen sich deshalb Menschen, die in
den 70iger Jahren vom Radikalenerlass in der Ausübung ihres Berufes
behindert wurden. Sie fordern mit dem Bonner Appell ein breites Bündnis zur
Verteidigung der im Grundgesetz verbrieften demokratischen und sozialen
Rechte.

Christine K.

Bonner Appell der Teilnehmer*innen des Demokratischen Ratschlags in Bonn-Beuel am 22.Mai 2024

Radikalerelass

Die geglückte Verfassung – 60 Jahre GG von Gisela Notz und Christl Wickert

Das Grundgesetz ist verkündet:

"Genau vier Jahre nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Herrschaftssystems, am 8. Mai 1949 verabschiedete der Parlamentarische Rat das GG in
seiner 3. Lesung in der 10. Plenarsitzung als vorläufige Verfassung einer Bundesrepublik Deutschland. 53 Abgeordnete von SPD, CDU und FDP, zwei Abgeordnete der CSU
und der Parteilose Löwenthal stimmten dafür, zwölf Abgeordnete von CSU, KPD, DP
und Zentrum stimmten dagegen. Die CSU-Fraktion vermisste bei dem Gesetzentwurf grundlegende föderalistische
Vorgaben und ein Bekenntnis zur
christlichen Staatsauffassung, Zentrum und DP hatten im Einklang mit
der evangelischen und katholischen
Kirche eine stärkere Berücksichtigung des Elternrechts gewünscht.
Die KPD wollte keine gesonderte
Verfassung für Westdeutschland.
Am 10. Mai erfolgte dann die Verabschiedung des Wahlgesetzes durch
den Parlamentarischen Rat und die
Bestimmung Bonns zur vorläufigen
Bundeshauptstadt. Nachdem am 12.
Mai 1949 die Militärgouverneure der
drei westlichen Besatzungsmächte
ihre Genehmigung erteilt hatten, wurde das GG in der Zeit vom 8. Mai bis 21. Mai
1949 auch durch die Landtage der beteiligten Bundesländer mit Ausnahme Bayerns
angenommen. Bayern lehnte es am 20. Mai gegen die Stimmen der SPD und zweier
oberfränkischer CSU-Abgeordneter ab. Bayern stellte, ungeachtet seiner Ablehnung,
gleichwohl seine Zugehörigkeit zur Bundesrepublik nicht infrage. Da zwei Drittel
aller Länder ihre Zustimmung erklärt hatten, war nach Art. 144 Abs. 1 GG die Voraussetzung für die Annahme erfüllt. Bei der 12. und letzten Plenarsitzung des PR am 23.
Mai 1949 unterzeichneten die Abgeordneten, die dem GG zugestimmt hatten, bei
gedämpfter Orgelmusik das Grundgesetz. Die Verfassung der zweiten deutschen
Republik konnte verkündet werden. Einen Tag später, am 24. Mai 1949, trat sie in
Kraft und wurde in der Erstausgabe des Bundesgesetzblattes veröffentlicht. Die Arbeit des Parlamentarischen Rates war nach fast neun Monaten erfolgreich beendet.
Ein halbes Jahr nach der Unterzeichnung des GG wurde Bonn Bundeshauptstadt."

Quelle: 6o Jahre Grundgesetz Notz/Wickert

Das ABC des deutschen Militarismus

Hier sprechen Tatsachen um die Menschen zum Handeln zu bewegen. Zu diesem Zwecke wurde diese Schrift zusammengestellt, getragen von der Verantwortung gegenüber den Toten des Hitlerterrors und des Krieges; beseelt vom unbeugsamen Willen, die demokratischen Rechte zu wahren.

Standort: GDW-Archivraum
Verfasser: Höhn, Willi
Titel: Das ABC des deutschen Militarismus
Untertitel: Beitrag zur Verteidigung der Demokratie
Laufzeit/Datierung/Jahr: 09.1959


Auszug aus der Broschüre:

Vorwort

„In diesem Jahr werden in der ganzen Welt die Menschen der 20. Wiederkehr des des Ausbruches des 2. Weltkrieges gedenken.
Millionen von Witwen und Waisen, Angehörige aller Völker werden auf allen fünf Kontinenten in stiller Besinnung vor den Gräbern ihrer Liebsten stehen oder derer gedenken, die in der Ferne den Tod fanden.
Millionen werden in diesem Jahr aber auch zusammenkommen, um die heilige Verpflichtung auf sich zu nehmen, dafür zu sorgen, daß nie wieder die Methoden des Massenmordes herrschen und Elend und Verwüstung über die Menschen gebracht werden.


Auch in Deutschland werden diese Gedanken die Menschen beschäftigen, die sich darin einig sind, daß sich eine Katastrophe wie die von 1939 bis 1945 nicht wiederholen darf.

Diesem Anliegen soll auch die vom Präsidium der Vereinigungen der Verfolgten des Naziregimes (VVN) herausgegebene Dokumentation:


„Das ABC des deutschen Militarismus —
Beitrag zur Erhaltung der Demokratie“


dienen.


Das Präsidium der VVN ließ sich dabei von der Ansicht leiten, daß es angesichts eines so ernsten Gedenktages notwendig ist, ein besonderes Wort gegen diejenigen Kräfte zu sagen, die mit alten und neuen Bundesgenossen heute wiederum jene Politik durchzuführen versuchen, die schon einmal in der Katastrophe endete. Es geht hier nicht darum, zu polemisieren, sondern Tatsachen sprechen zu lassen und die Menschen zum Handeln zu bewegen.


Zu diesem Zwecke wurde diese Schrift zusammengestellt; getragen von der Verantwortung gegenüber den Toten des Hitlerterrors und des Krieges; beseelt vom unbeugsamen Willen, die demokratischen Rechte zu wahren.
August 1959 Das Präsidium der VVN“


Hier geht´s zum Wortlaut des ABC: