Schaden für das Ansehen unseres Volkes abwenden: Der Gestapo-Mörder Kappler muss an Italien ausgeliefert werden!
Aus dem Pressedienst des Präsidium der VVN -Bund der Antifaschisten: Nr. 36/ 1977, vom 22.08.1977
Die VVN – Bund der Antifaschisten erneuern ihre Forderung an die Bundesregierung, dem Ersuchen der italienischen Regierung auf Auslieferung des ehemaligen Gestapo·Chefs von Rom, des Kriegsverbrechers Herbert Kappler, unverzüglich nachzukommen.
Kappler ist kein politisch Verfolgter, dem nach Art. 16 des Grundgesetzes Asyl zu gewähren ist, Kappler ist vielmehr ein krimineller Verbrecher, der 335 Menschen, darunter zahlreiche Frauen und Kinder, als Geiseln ermorden ließ.
Die Bundesregierung hat die UNO-Konvention über die Nichtverjährbarkeit von Kriegsverbrechen unterzeichnet. Wenn sie jetzt faktisch einen Kriegsverbrecher deckt und seiner gerechten Strafe entzieht, steht dieses Verhalten im Widerspruch zu völkerrechtlich bindenden Verträgen, an denen die Bundesrepublik beteiligt ist.
Das Original ist im Archiv der VVN-VdA vorhanden.