Zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA

Der VVN-BdA und anderen Vereinen wie Attac wurde die Gemeinnützigkeit aberkannt. Andere sind von der Aberkennung der Gemeinnützigkeit bedroht. Der VVN-BdA wurde nach erheblichem Protest die Gemeinnützigkeit wieder zuerkannt. Attac hat gegen die Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Wie wird die Aberkennung begründet? Was muss sich ändern, damit die Gemeinnützigkeit der Vereine, die mit großem Engagement eine wichtige Arbeit für die Gesellschaft leisten, auf festerem Boden steht?

Hinter den Finanzämtern, die die Gemeinnützigkeit aberkennen, steht eine Politik, der die ganze Richtung nicht passt. Sie versuchen einer Entwicklung unserer Landes in eine demokratische und antifaschistische Richtung dadurch einen Riegel vorzuschieben, dass sie

  • Vereine wie attac bekämpfen, die Kampagnen gegen große Konzerne und ihre poltischen Befürworter organisieren, und
  • Antifaschisten wie die VVN-BdA als “Extremisten” mit ihren Gegnern gleichsetzen und diskreditierte.

Hinter dem Konflikt um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit verbirgt sich die große Auseinandersetzung um Demokratie und Frieden als Fundamente einer antifaschistischen Gesellschaft, und zwar Demokratie nicht verstanden als Fassade, hinter der sich die Interessen des großen Kapitals verstecken, und Frieden nicht verstanden als Phrase, hinter der aufgerüstet und der nächste Krieg vorbereitet wird.

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Was heißt Gemeinnützigkeit?

Diejenigen, die an einen gemeinnützigen Verein spenden, können diese Spende von  ihren zu versteuernden Einkünften absetzen. Ein gemeinnütziger Verein kann entsprechende Spendenbescheinigungen ausstellen. Wichtig ist auch, dass Zuschüsse aus öffentlichen Kassen regelmäßig an die Gemeinnützigkeit gebunden sind. Zudem befreit die Anerkennung der Gemeinnützigkeit einen Verein von zahlreichen Steuern, insbesondere von der Körperschaftssteuer (entspricht der Einkommenssteuer bei natürlichen Personen) und Gewerbesteuer. Diese Steuerbefreiung gilt vor allem für die Vereinseinnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Erbschaften, Zuschüssen usw.

Da die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für drei Jahre rückwirkend gilt, drohen der VVN-BdA Zahlungen an das Finanzamt im fünfstelligen Bereich.

Den vollständigen Text könnt Ihr hier weiterlesen:


FAQ zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit

Im folgenden werden Antworten auf immer wieder gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA gegeben. Wer eine Frage anklickt, bekommt die entsprechende Antwort.

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Recht herzlichen Dank an RA B. Hopmann für den Artikel.