Die VVN in Westberlin

Mühsamer Anfang

Die Auflösung der VVN in der DDR und im Osten Berlins Mitte Februar 1953 stellte die VVN im Westen Berlins durch den Wegfall der Berliner Leitungs- und Arbeitsstrukturen vor erhebliche Probleme. Zunächst führten die Westberliner Bezirksverbände ihre Tätigkeit weiter, dann übernahm bis zur Delegiertenkonferenz am 31. Mai 1953 eine provisorische Leitung die Arbeit.

Politische Ausgrenzung

Im Klima des Kalten Krieges, insbesondere unter dem Charakter der „Frontstadt“ Berlin, wurde VVN-Mitgliedern mit der Behauptung, „Anhänger eines totalitären Systems“ zu sein, vom Senat die Anerkennung als Opfer des Faschismus und Entschädigungszahlungen als Verfolgte abgesprochen. Diese Verfolgung und Ausgrenzung konnte um so leichter gelingen, da die Ost-West-Konfrontation,  keine Zwischentöne mehr zuließ, sondern nur noch ein „Entweder-Oder“.

War die Mitgliederzahl der VVN in Westberlin schon im Rahmen der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen der vorangegangenen Jahre stark zurückgegangen, so machte diese “Stockschläge-auf-den-Magen“– Politik, wie sie der damalige Innensenator Lipschitz (SPD) nannte, vielen Mitgliedern Angst, dass sie allein wegen ihrer Organisierung in der VVN ihren Arbeitsplatz oder die Rentenzahlung verlieren könnten, und sie führte zu großer Verunsicherung und Existenzangst. Vielen Mitgliedern wurde die Lebensgrundlage im Westteil entzogen, und bei vielen sank der Mut, sich öffentlich zur VVN zu bekennen, was zu Austritten und einer empfindlichen Schwächung der Organisation führte und eine Verengung des politischen Spektrums bedeutete. Tatsächlich war damit eine kommunistische Dominanz in der VVN eingetreten, die erst nach der Öffnung der VVN 1977 zum „Verband der Antifaschisten“ allmählich zurückging.


Kampf um die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA und Attac

Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit befreit einen Verein von zahlreichen Steuern, insbesondere  von der Körperschaftssteuer (entspricht der Einkommenssteuer bei natürlichen Personen) und Gewerbesteuer. Die Steuerbefreiung  gilt vor allem für die Vereinseinnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Erbschaften, Zuschüssen usw. Überdies können diejenigen, die spenden, ihre Spende von  ihren zu versteuernden Einkünften absetzen. Zudem ist die Vergütung für ehrenamtlich Tätigkeiten bis zu 2.400 € /Jahr steuerfrei. Wichtig ist auch, dass Zuschüsse aus öffentlichen Kassen regelmäßig an die Gemeinnützigkeit gebunden sind. 

Da die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für drei Jahre rückwirkend gilt, drohen der VVN-BdA Zahlungen an das Finanzamt im fünfstelligen Bereich.

Zuerst wurde Attac die Gemeinnützigkeit aberkannt, später traf Campact die Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Dagegen bildete sich eine Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, in der sich Vereine und Stiftungen zusammen schlossen. Ihre Forderung: Zivilgesellschaft ist gemeinnützig!

Im November 2019 wurde auch der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit entzogen. Dagegen richtete sich die Forderung der VVN-BdA: Antifaschismus ist gemeinnützig.

Wenn die Finanzämter einem Verein die Gemeinnützigkeit aberkennen, berufen sie sich auf  zwei gesetzliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:

  1. Der Verein muss gemeinnützige Zwecke verfolgen und
  2. Der Verein darf nicht extremistisch sein.

Bei Attac und den anderen Vereinen der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ geht es um die erste Voraussetzung: Welche Zwecke darf ein gemeinnütziger Verein verfolgen und wie darf er sie verfolgen? Bei der VVN-BdA geht es um die zweite Voraussetzung: Wann verfolgt ein Verein verfassungswidriger Bestrebungen, so dass er nicht mehr als gemeinnützig anerkannt werden soll?  

Autor: RA B. Hopmann


Heinz Galinski – Rede am 18.Januar 148 auf einer öffentliche Kundgebung

Heinz Galinski auf der ersten öffentlichen Kundgebung nach der Gründung der Berliner VVN am 18. Januar 1948 im Berliner Admiralspalast, dem damaligen Haus der Staatsoper.