Aus dem Pressedienst des Präsidium der VVN -Bund der Antifaschisten: Nr. 36/ 1977, vom 22.08.1977
Die VVN – Bund der Antifaschisten erneuern ihre Forderung an die Bundesregierung, dem Ersuchen der italienischen Regierung auf Auslieferung des ehemaligen Gestapo·Chefs von Rom, des Kriegsverbrechers Herbert Kappler, unverzüglich nachzukommen. Kappler ist kein politisch Verfolgter, dem nach Art. 16 des Grundgesetzes Asyl zu gewähren ist, Kappler ist vielmehr ein krimineller Verbrecher, der 335 Menschen, darunter zahlreiche Frauen und Kinder, als Geiseln ermorden ließ.
Die Bundesregierung hat die UNO-Konvention über die Nichtverjährbarkeit von Kriegsverbrechen unterzeichnet. Wenn sie jetzt faktisch einen Kriegsverbrecher deckt und seiner gerechten Strafe entzieht, steht dieses Verhalten im Widerspruch zu völkerrechtlich bindenden Verträgen, an denen die Bundesrepublik beteiligt ist.
https://vvn-vda.de/wp-content/uploads/2024/08/Logo-2-e1724865164997.jpg196480Ingomuehttps://vvn-vda.de/wp-content/uploads/2023/12/0487x0631_1_Bunt_VVN-VdA-232x300.gifIngomue2024-08-28 19:19:302024-08-31 08:42:38Schaden für das Ansehen unseres Volkes abwenden: Der Gestapo-Mörder Kappler muss an Italien ausgeliefert werden!
https://vvn-vda.de/wp-content/uploads/2024/08/IMG_0005-e1724749158258.jpg666480Ingomuehttps://vvn-vda.de/wp-content/uploads/2023/12/0487x0631_1_Bunt_VVN-VdA-232x300.gifIngomue2024-08-27 11:03:302024-08-31 08:44:02Die BRD und die Sühne der Nazi-Gewaltverbrechen
Auf dieser Seite werden ausgewählte Dokumente (Gesetzesänderungen, Schriftliche Berichte und Plenarprotokolle) aufgeführt.
31. Januar 1951: Alliierte begnadigen deutsche Kriegsverbrecher
„Am Anfang war das Wort, heißt es im Johannes-Evangelium. Am Anfang der Bundesrepublik war die Amnestie, schreibt der Historiker Norbert Frei. Dutzende von Kriegsverbrechern, die in der oberbayerischen Haftanstalt Landsberg einsitzen, werden am 31. Januar 1951 durch die Alliierten begnadigt. Gefangen gehalten werden dort unter anderem Wehrmachtsgeneräle, SS-Einsatzgruppenführer, Mediziner und Bankiers. Zwar bestätigt der amerikanische Hochkommissar für Deutschland, John McCloy, fünf Todesstrafen, zehn wandelt er jedoch in Haftstrafen um. 20 Zeitstrafen werden reduziert und 32 Häftlinge kommen frei. „Es war eine groß angelegte Gnaden-Arie, die da begann“, erinnert sich Robert Kempner, stellvertretender Chefankläger von Nürnberg. Zu den Entlassenen gehört auch Alfried Krupp. Er lässt sich ins feinste Hotel am Ort chauffieren. Dort lädt er zum Sektfrühstück. Sein beschlagnahmtes Vermögen bekommt der Essener Industrielle ebenfalls zurück. In Nürnberg war er wegen der Ausbeutung von Zwangsarbeitern und der engen Beziehungen seines Unternehmens zum NS-Regime zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden.1958 sind schließlich alle Häftlinge aus Landsberg und den Haftanstalten der Briten und Franzosen in Werl und Wittlich auf freiem Fuß. Schon vor der Gründung der Bundesrepublik 1949 haben prominente Kirchenvertreter Gnade für inhaftierte NS-Täter gefordert, wie etwa der Kölner Kardinal Joseph Frings. 1947 hat Pfarrer Martin Niemöller einen Schlussstrich gefordert. In einer Denkschrift haben er und andere die Kriegsverbrecher-Prozesse von Nürnberg als „menschenverachtende Siegerjustiz“ kritisiert.“
25. März 1965 – Bundestag verabschiedet Verjährungsgesetz
Nach dem Zweiten Weltkrieg werden bei den Nürnberger Prozessen 24 Männer als Hauptkriegsverbrecher angeklagt. In den drei Westzonen verurteilen die Alliierten über 5.000 Männer und Frauen. Hingerichtet werden knapp 500 Personen.
Doch dann erlahmt die strafrechtliche Verfolgung von Nazi-Tätern. Im Kalten Krieg sehen die Alliierten die beiden Teile Deutschlands zunehmend als Verbündete ihrer jeweiligen strategischen Interessen. In der Bundesrepublik wird von manchen Politikern ohnehin ein „Schlussstrich“ gefordert.
Historische Debatten (4): Verjährung von NS-Verbrechen
„Es war eine Frage, die Politik, Justiz und Öffentlichkeit Mitte der sechziger Jahre stark bewegte: Dürfen nationalsozialistische Verbrechen verjähren? Und wenn ja, wann? Nach geltendem Recht in der Bundesrepublik trat für die Straftaten des nationalsozialistischen Terrorregimes am 8. Mai 1965 – und damit 20 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation – die Verjährung ein. Doch das empörte viele. Sollten die Täter tatsächlich ungestraft davonkommen? Hitzig wurde gerade auch in der Presse über eine Aufhebung oder Verlängerung dieser Verjährungsfrist gestritten. Während sich die SPD dafür aussprach, lehnte die schwarz-gelbe Regierungskoalition beides wegen des im Grundgesetz verankerten Verbots rückwirkender Gesetze ab.“
https://vvn-vda.de/wp-content/uploads/2024/08/image-e1724183941904.png270480Ingomuehttps://vvn-vda.de/wp-content/uploads/2023/12/0487x0631_1_Bunt_VVN-VdA-232x300.gifIngomue2024-08-20 22:00:142024-08-31 08:44:02Begnadigen deutsche Kriegsverbrecher
Hier veröffentlichen wir das Manuskript, das Peter Neuhof dem Archiv zur Verfügung gestellt hat. Diese Sendung wurde am 17. Mai 1969 in der „Berliner Welle“ unter dem Thema: Aktuelle Politik ausgestrahlt.
Das Manuskript habe ich in mehrere Abschnitte getrennt, damit das 52-seitige Manuskript ausführlicher zu lesen ist. Ganz zum Schluss ist dann die vollständige PDF-Datei zu lesen.
„Zwanzig Jahre waren sie unauffindbar. Aber wer suchte sie schon in Westdeutschland und in Westberlin. Keine Polizei, kein Staatsanwalt, keine Regierung. Niemand machte besondere Anstrengungen. Sie lebten als angesehene Kaufleute oder sogar als Polizeibeamte. Sie füllten Fragebogen aus, versteckten sich hinter Fälschungen, sie erregten keinen Verdacht. Bei wem auch? Die Ehemaligen, die Wegbereiter Hitlers und seine diensteifrigen Helfer.“
ist ein deutscher Journalist. Als Sohn der kommunistisch-jüdischen Widerstandskämpfer Karl und Gertrud Neuhof war er ab seiner frühen Jugend Betroffener der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Während des Kalten Krieges war er als West-Berliner Korrespondent für den Rundfunk der DDR ein außergewöhnlicher Grenzgänger. Heute ist er einer der letzten Zeitzeugen für den Terror im und den Widerstand gegen das NS-Regime.
Auf dieser Seite stellen wir Dokumente/Gespräche von und mit Peter Neuhof vor. Dabei handelt es sich um Zeitdokumente bzw. vom ihm erfasste Dokumentationen.
Aktuelle Politik – Berliner Welle Sendung 17.05.1969: SS-Prozess von Peter Neuhof
Auszug aus dem Manuskript zur Sendung:
„Zwanzig Jahre waren sie unauffindbar. Aber wer suchte sie schon in Westdeutschland und in Westberlin. Keine Polizei, kein Staatsanwalt, keine Regierung.
Niemand machte besondere Anstrengungen. Sie lebten als angesehene Kaufleute oder sogar als Polizeibeamte. Sie füllten Fragebogen aus, versteckten sich hinter Fälschungen, sie erregten keinen Verdacht. Bei wem auch? Die Ehemaligen, die Wegbereiter Hitlers und seine diensteifrigen Helfer.“
30.01.2020: Als die Braunen kamen. Eine jüdische Berliner Familie im Widerstand
Am geschichtlich bedeutsamen 30. Januar erinnerte der OV Nord der LINKEN Reinickendorf an die dunkelste Epoche Deutschlands im 20. Jahrhundert. Peter Neuhof führte uns in einer ‚Erzähl-Lesung‘ zurück in die schreckliche Zeit. „Als die Braunen kamen. Eine jüdische Berliner Familie im Widerstand“ hat er sein autobiografisches Buch überschrieben.
Peter Neuhof, Jahrgang 1925, ist heute ein gefragter Zeitzeuge; denn unablässig mahnt der ehemalige Widerstandskämpfer und überzeugte Sozialist eindringlich, die Schandtaten der Nazibarbarei nie zu vergessen sowie für Demokratie und Humanität zu kämpfen. Peter Neuhof ist Mitglied unserer Partei. Sein eindrucksvolles Werk dokumentiert die tragische Geschichte der Familie Neuhof. Der Vater wird 1943 von den Nazis im KZ Sachsenhausen ermordet. Seine Mutter überlebt nur knapp den Todesmarsch aus dem KZ Ravensbrück. Der überzeugte Kommunist Peter wächst in Frohnau auf „…und arbeitet nach dem Kriege als Rundfunkkorrespondent der DDR in Westberlin …“ (Wikepedia). Er lebt bis heute in Frohnau.
Peter Neuhof enthüllt mit seinen Worten in beängstigender Klarheit eine für Nachgeborene kaum (besser: nicht) zu verstehende Wirklichkeit, wobei er nur mitunter lesend aus seinem Werk vorträgt.
(Text: Die Linke-Reinickendorf)
Video: Ingo Müller
17.08.2021: Als die Braunen weg waren
– ein Abend mit Peter Neuhof –
Eine Abendveranstaltung der LINKEN Reinickendorf mit Peter Neuhof (96) fand am 16.08.2021im Restaurant HOF-CAFÉ in Berlin-Wittenau statt. Etwa 30 wissbegierige Gäste füllen den Raum und hörten mit Spannung seine beeindruckenden Worten über die letzten Tage der Nazibarbarei sowie den schwierigen Neubeginn in Reinickendorf und Berlin ab 1945 zu.
Peter Neuhof, führte in einer ‚Erzähl-Lesung‘ zurück in die schreckliche Zeit des deutschen Faschismus zwischen 1933 und 1945.
„Als die Braunen kamen – Eine jüdische Berliner Familie im Widerstand“ hat er sein 2006 autobiografisches Buch überschrieben, indem Peter Neuhof aus eigenen Erleben beschreibt, wie er als Heranwachsender den wachsenden Terror der Nazis erlebte und gestützt auf seine Tagebuchaufzeichnungen und die seines Vaters, aus Briefen seiner Eltern und Dokumente der Gestapo und Gerichtsakten die Zeit von 1930 bis 1945 die Geschichte seiner Familie rekonstruiert.
Das Buch erschien in der Reihe Bibliothek des Widerstandes im Pahl-Rugenstein-Verlag. Die Reinickendorfer Allgemeine Zeitung (13. Juli 2017) urteilte: „In seiner Geschichte verdichtet sich der Nazi-Terror gegen die jüdische Bevölkerung wie in einem Brennglas.“
Seine Eltern waren beide Mitglieder der KPD. Nach der Machtübergabe an Hitler setzte auch der Verfolgungsdruck gegen seine Familie ein, dem sein Vater und seine Mutter zum Opfer fielen.
Seine Mutter wurde 1944 in das KZ Ravensbrück eingeliefert und in April 1945 wurde sie zum Todesmarsch in Richtung Schwerin gezwungen. Nachdem die Wachmannschaft geflohen war, wurde sie am 1. oder 2.Mai 1945 von der Roten Armee befreit.
Erst während des Prozesses von Gertud Neuhof im Januar 1944 hatten sie und Peter Neuhof zufällig erfahren, dass Karl Neuhof bereits zwei Monate zuvor im KZ Sachsenhausen erschossen worden war.
Nach den Ausführungen von Peter Neuhof entwickelt sich ein spannendes Gespräch mit Zuhörer:innen. Beiträge über Zukunftsängste verblassen angesichts optimistischer Bemerkungen einer älteren Genossin über viele engagierte Jugendliche.
Dank Ingo Müller ist dieser Abend als Video-Dokumentation nacherlebbar.
12.10.2023: Lesung aus dem Gefängnis-Tagebuch von Karl Neuhof
„mit seinem Sohn Peter Neuhof
Karl Neuhof, 1891 als Kind jüdischer Eltern geboren, im Ersten Weltkrieg ausgezeichnet mit dem „Eisernen Kreuz“, wird in der Weimarer Zeit zum überzeugten Kommunisten. Bis 1933 ist er als Händler an der Berliner Getreidebörse erfolgreich. Unter dem NS-Regime muss er Zwangsarbeit leisten. Eine sogenannte privilegierte Mischehe schützt ihn zunächst vor der Deportation. Sein Jugendfreund Wilhelm Beuttel, der als Instrukteur der KPD illegal lebt, wird von der Familie Neuhof aufgenommen. Die Gestapo erfährt davon und inhaftiert Karl Neuhof. Im Zellengefängnis Lehrter Straße und in der Untersuchungshaftanstalt Moabit gelingt es Karl Neuhof, Tagebuch zu schreiben. Schließlich übergibt ihn die Justiz an die Gestapo, die ihn Mitte November 1943 im KZ Sachsenhausen ermorden lässt.
Wie durch ein Wunder blieb das Gefängnis-Tagebuch erhalten und gelangte in den Besitz seines Sohnes Peter Neuhof. 2022 erschien das Tagebuch von Peter mit herausgegeben als Buch.
Bei der gemeinsamen Veranstaltung der VVN-VdA Reinickendorf und der LINKEN Reinickendorf (Peter ist Mitglied in beiden) hat Peter an diesem Abend aus dem Buch vorgelesen. Der 98-Jährige Journalist las einige Stellen aus dem Buch vor, vor allem aber schilderte er seine Erinnerungen an diese schlimme Zeit. Es gab aus dem Publikum viele Fragen, die Peter ausführlich beantwortete.“ Quelle:
Kamera: Robert Irmscher Bearbeitung: Ingo Müller im Auftrag des OV Nord der Linken Reinickendorf und VVN-VdA Reinicken
Konrad Adenauers Narrative nach der Niederlage des NS-Regimes
Gastautor: Werner Rügemer
„Ich war ein Verfolgter des NS-Regimes“ –
mit diesem Narrativ trat Konrad Adenauer nach Ende des NS-Regimes in der Öffentlichkeit auf. So erzählt es auch heute die Konrad Adenauer-Stiftung.
Aber der spätere CDU-Vorsitzende und Bundeskanzler war kein Verfolgter des NS-Regimes. Im Gegenteil. Adenauer, führendes Mitglied der katholischen Zentrumspartei, bewunderte von Anfang an den Führer des italienischen Faschismus, Benito Mussolini. Der schloss 1929 den Lateranvertrag mit dem Vatikan. Dadurch wurde der Katholizismus zur faschistischen Staatsreligion. Adenauer als Kölner Oberbürgermeister beglückwünschte den Diktator: „Der Name Mussolini wird in goldenen Buchstaben in die Geschichte der katholischen Kirche eingetragen!“. Mussolini dankte dem „dottor h.c. adenauer primo borgomastro Koeln“ im Namen aller Katholiken und aller Italiener.
Als einzige deutsche Stadt errichtete deshalb Köln ein italienisches Kulturinstitut. 1931 unterschrieb Adenauer mit dem Ideologen des italienischen Faschismus, Kulturminister Giovanni Gentile, den Vertrag zwischen der Stadt Köln und dem italienischen Staat. Das Institut wurde Petrarca-Haus genannt und sollte „die Kenntnis der italienischen Kultur, insbesondere des heutigen Italiens, in Deutschland verbreiten.“
1930 öffnete Adenauer dem international bekanntesten Antisemiten die Tore Kölns. Mit besonderen, auch heimlichen Vorteilen gewann er Henry Ford, im Wettbewerb mit anderen Städten, für die Gründung einer deutschen Filiale.
1932 gab Adenauer dem Jugendsekretär der faschistischen Partei, Carlo Scorza, ein Interview. Scorza sammelte Stellungnahmen in ganz Europa. Aus Deutschland trugen neben Adenauer auch Hitler, der Kölner Erzbischof Kardinal Schulte und der NS-Ideologe Rosenberg zu der Sammlung bei. Sie erschien in Italien als Buch. Adenauer äußerte darin „tiefe Bewunderung für das große Werk, das in Italien vollbracht worden ist“. Der Faschismus habe „unbestreitbar mehr geleistet als der Parlamentarismus“, vor allem gegen die bolschewistische Gefahr.
So handelte Adenauer auch in Deutschland. Zur Überwindung der politischen Krise müssen „alle konservativen Kräfte zwischen Zentrum und NSDAP“ versammelt werden, erklärte er im August 1932. „Die Zentrumspartei verlangt dringend den Eintritt der Nationalsozialisten in die Reichsregierung.“
Adenauer war mit dem Bankier Kurt Freiherr von Schröder befreundet. Sie kannten sich aus dem Kölner Rotary Club und als Mitglieder des Preußischen Herrenhauses. Sie waren Nachbarn im Kölner Villenviertel Lindenthal und besuchten sich mit Ehefrauen zum Abendessen. Der Bankier war Mitglied der NSDAP. Adenauer überreichte dem Nachbarn in dessen Villa 1932 die schriftliche Garantieerklärung: Das Zentrum wird „Hitler unvoreingenommen nur nach dessen Leistungen beurteilen und als Reichskanzler tolerieren“. Im Rotary-Club warb Adenauer im Dezember 1932 vor Industriellen und Bankern dafür, „dass, sobald die politische Lage das erlaubt, in Preußen eine Regierung zusammen mit den Nationalsozialisten gebildet wird.“
Am 4.1.1933 führte Bankier von Schröder in seiner Kölner Villa Hitler und den Zentrumspolitiker und Exkanzler Franz von Papen zusammen. Damit wurde die Kanzlerschaft Hitlers eingefädelt, mit von Papen als Vizekanzler.
Als Präsident des preußischen Staatsrats erklärte Adenauer einige Wochen später: In Preußen ist „eine Regierungsbildung zwischen NSDAP und Zentrum sofort möglich“, mit Hermann Göring als Ministerpräsident. So hatte Adenauer seine eigene Partei demontiert und zum Sieg des NS-Regimes beigetragen.
Dieser Vortrag wurde bei einer öffentlichen Lesung des VS in Köln letztes jahr vorgelesen. Besten Dank an Werner für die
Zusendung.
Beitragsfoto: Ingo Müller, Werner Rügemer während einer Veranstaltung.
https://vvn-vda.de/wp-content/uploads/2024/08/Werner-Ruegemer-1024x683-1-e1723325684698.jpg320480adminhttps://vvn-vda.de/wp-content/uploads/2023/12/0487x0631_1_Bunt_VVN-VdA-232x300.gifadmin2024-08-10 23:35:232024-08-31 08:44:02„Ich war ein Verfolgter des NS-Regimes“
Verwaltungsgericht begünstigt einen „Alten Kämpfer“
Auszug aus dem Artikel aus dem Jahre 1970, „Der Mahnruf 94- Jan-Februar 1970. Seite 7.
Die Bundesregierung wird einem „Alten Kämpfer“ der NSDAP, der im 3. Reich in: einer Blitzkarriere bis‘ zum Gesandten . 1. Klasse. aufgestiegen war, nach dem 131.-Gesetz- eine Pension als. Oberregierungsrat ab 1. Oktober 1961 zahlen müssen. Allein die Nachzahlung: für über acht zurückliegende Jahre dürfte den Betrag
Eine Funkdokumentation von Peter Neuhof und Peter Burau 1969
Kurze Einleitung
In dieser Funkdokumentation wird aufgezeigt, wie die Bundesdeutsche Justiz, insbesondere hier die Westberliner es nicht so ernst meinten mit der Verfolgung und Bestrafung von NAZI-Kriegsverbrecher und berichten über die Greultaten der Angeklagten,
Peter Neuhof und Peter Burau
Angeklagte:
Dr. Kurt Venter – frühere SS-Stumbandführer und Regierungsrat –
Venters Vorgesetzter – SS-Obersturmbannführer Otto Bovensiepen, Oberregierungsrat1
Kriminalbeamte und SS-Untersturmbannführer Max Grautstück
Anklage:
in der Zeit vom Oktober 1941 bis April 1945 aus niedrigen Beweggründen gemeinschaftlich begangener Tötung von mindestens 30.000 jüdischen Menschen aus Berlin durch Rat oder Tat wissentlich Hilfe geleistet zu haben.
Umgang mit dem Angeklagten:
Auszug aus der Doku:
„Ein Mann betritt das Gerichtsgebäude in Moabit. Er geht auf die große Freitrappe zu, steigt sie langsam hinauf. Einer Etage, zwei Etagen. Dann geht er die Empore entlang. Durch die offene Tür gelangt er in den Saal 700. Jeden Mittwoch, jeden Freitag. Seit dem 9. Dezember 1969. Mittwochs mit einer Aktentasche, Freitags mit einem Koffer.“
Frage: Zwei der drei Angeklagten befinden sich auf freiem Fuß. Wie geht das zu?
Antwort:
„sie stehen für 10.000 Tote und wurden in den ersten Nachkriegsjahren nicht belangt, nicht gesucht, weil die Restauration wichtiger war als ein Prozess der Demokratisierung. Restauration ohne die Stützen von einst?“
„Wenn nicht 1963 eine ausländische Kritik den Westberliner Generalstaatsanwalt beim Kammergericht Stutzig gemacht hätte, wäre überhaupt nichts geschehen. Wird etwas geschehen. Drei angeklagte, sechs Verteidiger. Darunter ein ehemaliger SS Sonderrichter. Sie kennen die Gesetzgebung. Sie brauchen keine Lücken zu suchen. Sie kennen die Neufassung des Paragrafen 50 Absatz 2 des westdeutschen Strafgesetzbuches. Nur der Nachweis niedriger Beweggründe kann ihre Mandanten noch hinter Zuchthausmauern bringen. Nicht Tat, sondern Täter bezogene Merkmale bilden das Kriterium. Und die nach 25 Jahren beweisen. 30.000 Opfer klagen an. „
Dokumentation (Audio)
Den hier erwähnten Aufruf der VVN könnt unter „Dokumente aus unserem Archiv“ sehen.
Dokumente aus unserem Archiv
Aufruf der VVN, vom 01.02.1970 – Betrifft: Gestapo-Prozeß vor dem Schwurgericht im Kriminalgericht Turmstr.
Auszug:
„Wir appellieren erneut an alle Verfolgten und Hinterbliebenen,‘ die in den Jahren 1941/1942 mit der Berliner Gestapo zu tun hatten, (bzw. . deren ermordete Angehörige) die Anklagebehörde zu unterstützen, indem sie sich als Zeugen melden bzw. . in ihren Händen befindliches Schriftmaterial zur Verfügung stellen, das zur Beweiserhebung und Schuldüberführung der Angeklagten beitragen kann.“
Erklärung der VVN Westberlin zum Prozeß gegen Bovensiepen und andere
Auszug:
„Anlässlich des Prozeßbeginns gegen den vormaligen Berliner Gestapochef, den ‚Volljuristen‘ Bovensiepen und zwei seiner Mordkumpane am 9. Dezember berichtete die etablierte Presse in aller Breite über die ‚Mentalitäten‘ und jetzigen Äußerungen der drei Angeklagten, die in den nur zu oft gehörten Feststellungen gipfelten, „nichts gewusst zu haben“ und „nicht schuldig im Sinne der Anklage zu sein“. Mit kaum einem Wort aber ging die gleiche Presse auf die lange Kette und Vielzahl der brutalen Verbrechen dieser Massenmörder ein, obwohl davon vieles vielen Stellen seit langem bekannt ist. Lediglich die Ausführungen des Nebenklägers Dr. R. W. Kempner werden zitiert, die in der Feststellung enden: “ ••• Er (Bovensiepen) war der Eichmann von Berlin“.“
Zeitungsartikel: BZ-Redeaktion 1969 ((genaues Datum nicht mehr erkennbar)
Auszug:
„Totentanz“, Viele stunden lang hatte das Gericht an diesem Tage Aussageprotokolle verlesen. Aussagen von Toten. Die meisten waren ehemalige Gestapo-Angehörige die in der Zeit in ihren Vernehmungen gestorben sind. Ein Protokoll vom 24. September 1956 merkt an, der Vernommene, der einst im „Judendezernat“ der Gestapo tätig war, sei am 27.September 1956 verstorben. Drei Tage nach seiner Vernehmung. Er nahm sich das Leben. „Aus Angst“, sagt der Staatsanwalt.“
Die drei Herren werden mit ‚Herr Bovensiepen!, ‚Herr Dr. Venter‘! und -‚Herr Grautstück‘! angeredet. Nur der letztere erhebt sich, sofern ihn der Vorsitzende anspricht. Die .zwei anderen, die. ‚Ranghöchsten‘- der Gestapoleitstelle -Berlin, antworten sitzend, jovial ‚und ausführlich – und sind stets wohlassistiert von. jeweils zwei .‚Verteidigern, die schon bei der .. kleinsten vermeintlichen Klippe “für die Grauhaarigen- sofort einhaken. Es geht. eben sehr seriös und: korrekt rechtsstaatlich. zu. Wie schön gegen damals, als Bovensiepen ohne Skrupel Menschen zu Tode foltern ließ.
Richard Otto Bovensiepen war ein deutscher Jurist in Magdeburg, Recklinghausen, Dortmund, Bielefeld, Köslin und Halle, Leiter der Staatspolizeistellen und der Staatspolizeileitstelle Berlin sowie bis Kriegsende 1945 Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes in Dänemark, SS-Standartenführer. [↩]
https://vvn-vda.de/wp-content/uploads/2024/08/Umschlagseite-Seite-1-scaled-e1722942470887.jpg679480Ingomuehttps://vvn-vda.de/wp-content/uploads/2023/12/0487x0631_1_Bunt_VVN-VdA-232x300.gifIngomue2024-08-06 12:53:272024-08-31 08:44:021962: Noch immer amtierende 1155 belastete Nazi-Juristen
Wer jetzt keine starke Nerven hat, sollte diesen beiden Teile überspringen:
Angefangen hat alles 1944, ein SS-Arzt, Dr. Kurt Heißmeier, brauchte Menschenmaterial für seine wissenschaftliche Arbeit, mit der er sich zum Professor habilitieren wollte. Mit einem zweiten Arzt, Dr. Hans Klein, erbeitete er an einen Versuch, bei dem Menschen mit Tuberkulose-Bakterien eingespritzt wurden, um aus ihren Körpern das Serum für einen Impfstoff zu gewinnen. Von der SS-Führung in Berlin bekam er die Erlaubnis, KZ-Häftlinge des Lagers Neuengamme als „Versuchstiere“ zu benutzen.
Obwohl sich herausstellte, dass die Experimente wertlos waren, ließ Heißmeier im November 1944 eine Gruppe von 20 jüdischen Kinder aus dem KZ Auschwitz nach Neuengamme bringen, um an ihnen die Experimente fortzusetzen. An einigen von ihnen führte er quälende Lungenimpfungen durch, indem er ihnen einen Gummischlauch durch Mund-und Luftröhre schon und die Tuberkuloselösumng hineingoss. Dabb ließ der den Kindern die Achseldrüsen herausoperieren. Erst die Rechte und später die Linke…. Dr. Hans Klein untersuchte diese Kinder ebenfalls. Am Ende der Versuche waren die Körper der Geschwüren und Narben übersät.
Jetzt kommt der Teil, wo eigentlich kein normaldenkender Mensch ruhig sitzen bleiben, um die Täter vor Gericht zu zerren, damit sie ihre gerechte Strafe bekommen:
Am 20. April 1945 kam der Befehl aus Berlin, die Abteilung Heißmeier aufzulösen, wie es die SS nannte. Das bedeutete, alle Überlebende der Tuberkulose-Experimente sollten ermordet werden. Etwa gegen 10.00 oder 11.00 Uhr der Hinrichtungsbefehl aus Berlin. Einzelheiten erspare ich, diese könnt ihr in der Audio-Datei hören. Nur soviel und hier zeigt sich, dass Menschen zu Bestien werden können! Wortwörtlich:
" ... nahm den zwölfjährigen auf seine Arme und sagte zu den anderen, die noch wach waren, er wird jetzt ins Bett gebracht. Er brachte ihn in einen Raum, der etwa sechs bis acht Meter entfernt war. Er hängte den schlafenden Jungen in die Schlinge, die an einen Haken hing, und hängte sich selbst dann mit seinem ganze Gewicht an das Körpergewicht des Jungen, damit sich die Schlinge zuzog."
Täteraussage (Audio – Achtung beim Anhören, nicht für schwache Nerven)
Foto: Screenshot Ingo Müller
Die Opfer (Audio)
Wurden die Täter verurteilt oder nicht?
Curio-Haus-Prozeß
Das Verbrechen wurde 1946 in den „Curiohaus-Prozessen“ rekonstruiert und fünf Täter zum Tode verurteilt.
Wilhelm Dreimann (1904–1946) wurde von der Landespolizei 1940 zur Bewachung des KZ Neuengamme eingesetzt. Im Lager führte er Exekutionen eigenhändig aus. Er wurde von Häftlingen als Henker von Neuengamme genannt. Er erhängte nach Aussagen von Frahm zumindest die ersten beiden Kinder und mit Hilfe von Wiehagen und Frahm auch die erwachsen Häftlinge. Er wurde im Curio-Haus-Prozess zum Tode verurteilt und am 8. Oktober 1946 hingerichtet.
Johann Frahm (1901–1946) wurde 1939 im KZ Sachsenhausen ausgebildet. Ab November 1942 tat er Dienst im KZ Neuengamme, ab 1944 unter dem Rapportführer Dreimann in der Lagerschreibstube. Er war an der Ermordung der Kinder und der erwachsenen Häftlinge beteiligt. Im Mai 1945 konnte er zu seiner Familie nach Kleve fliehen. Ende Oktober 1945 wurde er von den britischen Ermittlern verhaftet und wegen der Morde am Bullenhuser Damm im Curio-Haus-Prozess 1946 zum Tode verurteilt. Am 11. Oktober wurde er hingerichtet
Ewald Jauch (1902–1946) war von 1940–1944 erst als Wachmann, später als Rapportführer im KZ Neuengamme beschäftigt. Ab Dezember 1944 war er Lagerführer im Außenlager Bullenhuser Damm. Auch er war an der Ermordung der Kinder beteiligt und wurde deshalb 1946 im Curio-Haus-Prozess zum Tode verurteilt und am 11. Oktober gehängt.
Adolf Speck (1911–1946) kam als Wachmann in das KZ Neuengamme und wurde im Sommer desselben Jahres der Kommandoführer im Klinkerwerk des KZs. Er galt als gewalttätiger Antreiber. Er bewachte in der Tatnacht zusammen mit Wiehagen die sowjetischen Kriegsgefangenen. Er gab im Curio-Haus-Prozess an, er habe einen der Häftlinge erschossen, weil ihm von den Häftlingen Salz ins Gesicht gestreut worden sein soll. Im Mai 1946 wurde er zum Tode verurteilt und im Oktober 1946 hingerichtet.
Dr. Alfred Trzebinski (1902–1946) wurde 1941 Lagerarzt im KZ Ausschwitz, danach im KZ Majdanek. 1943 wurde er Standortarzt in Neuengamme. Er war in der Einrichtung der Sonderabteilung Heißmeyer auch mit den medizinischen Experimenten beschäftigt. Alfred Trzebinski war an der Ermordung der Kinder beteiligt. Er versuchte nach dem Krieg unterzutauchen, wurde aber am 1. Februar 1946 verhaftet und im Curio-Haus-Prozess zum Tode verurteilt
Ein Täter wurde in der DDR verurteilt
Dr. Kurt Heißmeyer (1905–1967) war Arzt in Hohenlychen und wollte Professor werden. Dazu musste er medizinische Experimente durchführen. Er spritzte den Kindern Tuberkelbazillen und operierte die Drüsen unter den Armen heraus. Die Kinder bekamen davon hohes Fieber und hatten Schmerzen. Mit den Menschenversuchen wollte Heißmeyer beweisen, dass man Tuberkulose durch künstlich erzeugte Hauttuberkulose bekämpfen kann und dass „rassisch“ minderwertige Menschen eher anfällig sind für Tuberkulose. Die erste These war schon lange vor den Experimenten als wissenschaftlich unhaltbar in der Fachwelt bekannt. Die zweite These entsprang allein der Nazi–Ideologie. Nach dem Krieg konnte Heißmeyer noch fast zwanzig Jahre in der DDR als Lungenarzt praktizieren. 1964 wurde er schließlich verhaftet und 1966 vom Bezirksgericht Magdeburg wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt. Im Urteil wurde festgestellt, dass mindestens vier Kinder zudem mit virulenten Tuberkulosebazillen injiziert wurden und er auch noch virulente Tuberkuloseerreger mit einer Sonde in die Lunge eingebracht hatte. Kurt Heißmeyer starb 1967 in der Strafhaft.
Heinrich Wiehagen (1911–1945) war Unterscharführer im KZ Neuengamme und half Wilhelm Dreimann und Johann Frahm bei der Erhängung der erwachsenen Häftlinge im Heizungskeller. Im Mai 1945 gehörte er zur Bewachung von Häftlingsschiffen, die in der Lübecker Bucht versehentlich bombardiert wurden. Er wurde von Häftlingen erschlagen, als er auf andere Häftlinge, die im Wasser schwammen, geschossen hatte.
Hans Friedrich Petersen (1897–1967) war als Unterscharführer Fahrer der Poststelle des KZ Neuengamme. Er fuhr den Lkw mit den Kindern, ihren Betreuern, und sechs von den sowjetischen Kriegsgefangenen, die zum Bullenhuser Damm gebracht wurden. Er wurde nicht in den Curio-Haus-Prozessen angeklagt und noch nicht einmal als Zeuge vernommen, auch später nicht. Er starb 1967 im dänischen Sonderburg.
Arnold Strippel (1911–1994) war von 1935 bis Kriegsende als SS-Mann in Konzentrationslagern, erst im KZ Sachsenburg, dann von Juli 1937 bis März 1941 im Konzentrationslager Buchenwald erster Rapportführer. Ab März 1941 zunächst in Natzweiler (Saar), von Oktober 1941 an im KZ Majdanek, von Mitte Mai 1943 führte er das Zwangsarbeiterlager in Peenemünde. Von Oktober 1943 bis Mai 1944 war er Schutzhaftlagerführer im KZ Vught in den Niederlanden. Danach war er im KZ Neuengamme mit seinen zahlreichen Außenlagern tätig. 1945 tauchte er aus Angst vor der Bestrafung durch die Briten unter und lebte teilweise unter falschen Namen. Er kam 1948 in ein Internierungslager wegen seiner SS-Zugehörigkeit. Da noch nicht genug Beweismaterial gegen ihn vorlag, wurde er aus der Haft entlassen. Schließlich wurde er aber am 1. Juni 1949 vom Schwurgericht Frankfurt zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe wegen Mordes an Häftlingen im KZ Buchenwald verurteilt. Er reichte gegen das Urteil Wiederaufnahmeanträge ein. Das Urteil wurde aufgehoben und er wurde 1970 nur wegen Beihilfe zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Für die zuviel verbüßte Haft erhielt er eine Haftentschädigung von 121 500 DM. Danach musste er nie wieder in das Gefängnis, obwohl er vom Schwurgericht Düsseldorf 1981 wegen Beihilfe zum Mord im KZ Majdanek zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war. Er galt aus gesundheitlichen Gründen als haftunfähig. Mitte der sechziger Jahre ermittelte die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen ihn wegen einer möglichen Beteiligung an Morden am Bullenhuser Damm. In den Curio-Haus-Prozessen hatten Trzebinski, Dreimann, Jauch und Frahm ihn der Mittäterschaft bezichtigt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch ein, weil nach ihrer Meinung nicht genügend Beweise vorlagen. Nach der Strafanzeige von Angehörigen der Opfer vom Bullenhuser Damm nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen 1979 wieder auf. Sie klagte ihn letztlich 1983 wegen 42-fachen Mordes an den 20 Kindern, den vier Häftlingsärzten und Pflegern und den sowjetischen Kriegsgefangenen an. Das Verfahren wurde vom Landgericht Hamburg 1987 eingestellt, weil Strippel aus gesundheitlichen Gründen als verhandlungsunfähig angesehen wurde. 1994 starb Strippel in Frankfurt.
Zum Tribunal:
Hier werde ich an Hand von Tonaufnahmen, die aus dem Film herausgeschnitten wurden, das Tribunal vorstellen;
Vorwort:
Der das befohlen hatte, der SS-Mann Arnold Strippel, ist wegen dieser Tat bis heute nicht belangt worden.
Vorstellung der Beteiligten an diesem Tribunal
Folgende Personen sind an den Tribunal beteiligt: u. a,
„Es geht um die Verurteilung eines Vorganges und es geht darum, den Vorgang selbst und seine Hintergründe noch etwas besser aufzuklären, als das bisher der Fall gewesen ist. Und zum anderen aber geht es darum, zu untersuchen, woran es liegt, dass die deutsche Justiz, ich betone ausdrücklich das Wort Deutsch, und ich muss richtigerweise sogar sagen die Westdeutsche Justiz der Bundesrepublik Deutschland, mit dem Problem der Verfolgung von Nazi-Verbrechern so schlecht fertig geworden ist.“
Hierzu folgende Aussage: Herr Morgenstein berichte über seine Cousine Jacqueline
Foto: Screenshot aus „Das Tribunal“
Hauptsächlich geht’s es in diesen Tribunal, um die Verschleppung, Verhinderung bzw. um milde Strafen von Nazi-Tätern. Nicht nur um die Morde im Prozess des Bullenhuser Damm sondern auch Bundesweit. Hierzu schildert Herr Morgenstein in seiner Rede ausführlich darüber, wie er persönlich das ganze sieht.
"Es ist heute 40 Jahre, dass Strippel diese Kinder ermordet hat, dass er die 24 russische Kriegsgefangene erh¨angt hat, dass er die franz¨osische Mediziner erh¨angt hat, die zwei Holl¨ander erh¨angt hat. Er hat keine Differenz gemacht zwischen Juden oder Nichtjuden, derselbe Strick war für alle auch gütig und die deutsche Justiz heute verlängert die ganze Suppe, bis er ruhig in seinem Bett sterben muss."
Heiner Lichtenstein, langjähriger Prozess-Beobachter von NS-Prozesse, sagte folgendes:
"Ich habe allerdings noch nie derartig abartige Begründungen dafür gehört, dass ein Mordverfahren nicht eröffnet wird, wie hier im Zusammenhang mit der Ermordung der Kinder. Und was nun die neue Taktik des Staatsanwalts Duhn betrifft, so scheint mir hier eine nachweisliche Verzögerung zu liegen, bei der ich mir nicht klar bin, ob hier nicht strafrechtlich eingegriffen werden müsste gegen einen Staatsanwalt."
Foto: Screenshot aus „Das Tribunal“ – Heiner Lichtenstein.
"Mich hat überrascht, dass die Ermordung von Kindern, wobei sich die SS-Leute an die Beine der Kinder hängen mussten, damit sich die Schlinge um den Hals zuzog, dass dieses kein Mord, dass dieses Nichtgrausam ist und das mit der perversen Begründung, sie seien ja schon betäubt worden und Kinder könnten nicht arglos sein. Ich hatte da sehr mit der Fassung, mit meiner eigenen Fassung zu kämpfen, als ich das gehört habe."
Beenden möchte ich diesen Beitrag mit einen Satz aus dem Schlusswort, gehalten von der Nebenklägerin Barbara Hüsing
Eine Justiz, die Nazi-Verbrecher nicht bestraft, verharmlost auch neuen Faschismus.
Wortlaut Schlusswort: Barbara Hüsing
Foto: Screenshot aus „Das Tribunal“
Quellengaben und weiterführende Links
„Das Tribunal – Mord am Bullenhuser Damm“ ( privater Mitschnitt des gleichnamigen Film mittel Videorecorder, 1986), liegt im Archiv der VVN-VdA Aus,
Zeitungsausschnitt aus „Die Wahrheit – 17081979“ Original Archiv der VVN-VdA
https://vvn-vda.de/wp-content/uploads/2024/07/2024-07-27-e1722259957818.jpg384480Ingomuehttps://vvn-vda.de/wp-content/uploads/2023/12/0487x0631_1_Bunt_VVN-VdA-232x300.gifIngomue2024-07-28 11:15:232024-08-31 08:44:03„Die Bundesrepublik ist ein Asylland für Nazi-Mörder“ Das Tribunal – Mord am Bullenhuser Damm