„Die Bundesrepublik ist ein Asylland für Nazi-Mörder“ Das Tribunal – Mord am Bullenhuser Damm
Aus der Dokumentation: „Das Tribunal – Mord am Bullenhuser Damm“ 1986
Inhaltsverzeichnis
- Persönliches Vorwort vom Verfasser:
- Wer jetzt keine starke Nerven hat, sollte diesen beiden Teile überspringen:
- Jetzt kommt der Teil, wo eigentlich kein normaldenkender Mensch ruhig sitzen bleiben, um die Täter vor Gericht zu zerren, damit sie ihre gerechte Strafe bekommen:
- Täteraussage (Audio – Achtung beim Anhören, nicht für schwache Nerven)
- Die Opfer (Audio)
- Wurden die Täter verurteilt oder nicht?
- Zum Tribunal:
- Vorstellung der Beteiligten an diesem Tribunal
- Einleitung: Prof. Martin Hirsch
- Zeuge: Herr Morgenstein
- Heiner Lichtenstein, langjähriger Prozess-Beobachter von NS-Prozesse, sagte folgendes:
- Wortlaut Schlusswort: Barbara Hüsing
- Quellengaben und weiterführende Links
- Haftentschädigung für einen Massenmörder
- Widerstandskämpferin aus Holland klagt an
Persönliches Vorwort vom Verfasser:
Wer jetzt keine starke Nerven hat, sollte diesen beiden Teile überspringen:
Angefangen hat alles 1944, ein SS-Arzt, Dr. Kurt Heißmeier, brauchte Menschenmaterial für seine wissenschaftliche Arbeit, mit der er sich zum Professor habilitieren wollte. Mit einem zweiten Arzt, Dr. Hans Klein, erbeitete er an einen Versuch, bei dem Menschen mit Tuberkulose-Bakterien eingespritzt wurden, um aus ihren Körpern das Serum für einen Impfstoff zu gewinnen. Von der SS-Führung in Berlin bekam er die Erlaubnis, KZ-Häftlinge des Lagers Neuengamme als „Versuchstiere“ zu benutzen.
Obwohl sich herausstellte, dass die Experimente wertlos waren, ließ Heißmeier im November 1944 eine Gruppe von 20 jüdischen Kinder aus dem KZ Auschwitz nach Neuengamme bringen, um an ihnen die Experimente fortzusetzen. An einigen von ihnen führte er quälende Lungenimpfungen durch, indem er ihnen einen Gummischlauch durch Mund-und Luftröhre schon und die Tuberkuloselösumng hineingoss. Dabb ließ der den Kindern die Achseldrüsen herausoperieren. Erst die Rechte und später die Linke…. Dr. Hans Klein untersuchte diese Kinder ebenfalls. Am Ende der Versuche waren die Körper der Geschwüren und Narben übersät.
Jetzt kommt der Teil, wo eigentlich kein normaldenkender Mensch ruhig sitzen bleiben, um die Täter vor Gericht zu zerren, damit sie ihre gerechte Strafe bekommen:
Am 20. April 1945 kam der Befehl aus Berlin, die Abteilung Heißmeier aufzulösen, wie es die SS nannte. Das bedeutete, alle Überlebende der Tuberkulose-Experimente sollten ermordet werden. Etwa gegen 10.00 oder 11.00 Uhr der Hinrichtungsbefehl aus Berlin. Einzelheiten erspare ich, diese könnt ihr in der Audio-Datei hören. Nur soviel und hier zeigt sich, dass Menschen zu Bestien werden können! Wortwörtlich:
" ... nahm den zwölfjährigen auf seine Arme und sagte zu den anderen, die noch wach waren, er wird jetzt ins Bett gebracht. Er brachte ihn in einen Raum, der etwa sechs bis acht Meter entfernt war. Er hängte den schlafenden Jungen in die Schlinge, die an einen Haken hing, und hängte sich selbst dann mit seinem ganze Gewicht an das Körpergewicht des Jungen, damit sich die Schlinge zuzog."
Täteraussage (Audio – Achtung beim Anhören, nicht für schwache Nerven)
Foto: Screenshot Ingo Müller
Die Opfer (Audio)
Wurden die Täter verurteilt oder nicht?
Curio-Haus-Prozeß
Das Verbrechen wurde 1946 in den „Curiohaus-Prozessen“ rekonstruiert und fünf Täter zum Tode verurteilt.
Wilhelm Dreimann (1904–1946) wurde von der Landespolizei 1940 zur Bewachung des KZ Neuengamme eingesetzt. Im Lager führte er Exekutionen eigenhändig aus. Er wurde von Häftlingen als Henker von Neuengamme genannt. Er erhängte nach Aussagen von Frahm zumindest die ersten beiden Kinder und mit Hilfe von Wiehagen und Frahm auch die erwachsen Häftlinge. Er wurde im Curio-Haus-Prozess zum Tode verurteilt und am 8. Oktober 1946 hingerichtet. | Johann Frahm (1901–1946) wurde 1939 im KZ Sachsenhausen ausgebildet. Ab November 1942 tat er Dienst im KZ Neuengamme, ab 1944 unter dem Rapportführer Dreimann in der Lagerschreibstube. Er war an der Ermordung der Kinder und der erwachsenen Häftlinge beteiligt. Im Mai 1945 konnte er zu seiner Familie nach Kleve fliehen. Ende Oktober 1945 wurde er von den britischen Ermittlern verhaftet und wegen der Morde am Bullenhuser Damm im Curio-Haus-Prozess 1946 zum Tode verurteilt. Am 11. Oktober wurde er hingerichtet | Ewald Jauch (1902–1946) war von 1940–1944 erst als Wachmann, später als Rapportführer im KZ Neuengamme beschäftigt. Ab Dezember 1944 war er Lagerführer im Außenlager Bullenhuser Damm. Auch er war an der Ermordung der Kinder beteiligt und wurde deshalb 1946 im Curio-Haus-Prozess zum Tode verurteilt und am 11. Oktober gehängt. | Adolf Speck (1911–1946) kam als Wachmann in das KZ Neuengamme und wurde im Sommer desselben Jahres der Kommandoführer im Klinkerwerk des KZs. Er galt als gewalttätiger Antreiber. Er bewachte in der Tatnacht zusammen mit Wiehagen die sowjetischen Kriegsgefangenen. Er gab im Curio-Haus-Prozess an, er habe einen der Häftlinge erschossen, weil ihm von den Häftlingen Salz ins Gesicht gestreut worden sein soll. Im Mai 1946 wurde er zum Tode verurteilt und im Oktober 1946 hingerichtet. | Dr. Alfred Trzebinski (1902–1946) wurde 1941 Lagerarzt im KZ Ausschwitz, danach im KZ Majdanek. 1943 wurde er Standortarzt in Neuengamme. Er war in der Einrichtung der Sonderabteilung Heißmeyer auch mit den medizinischen Experimenten beschäftigt. Alfred Trzebinski war an der Ermordung der Kinder beteiligt. Er versuchte nach dem Krieg unterzutauchen, wurde aber am 1. Februar 1946 verhaftet und im Curio-Haus-Prozess zum Tode verurteilt |
Ein Täter wurde in der DDR verurteilt
Dr. Kurt Heißmeyer (1905–1967) war Arzt in Hohenlychen und wollte Professor werden. Dazu musste er medizinische Experimente durchführen. Er spritzte den Kindern Tuberkelbazillen und operierte die Drüsen unter den Armen heraus. Die Kinder bekamen davon hohes Fieber und hatten Schmerzen. Mit den Menschenversuchen wollte Heißmeyer beweisen, dass man Tuberkulose durch künstlich erzeugte Hauttuberkulose bekämpfen kann und dass „rassisch“ minderwertige Menschen eher anfällig sind für Tuberkulose. Die erste These war schon lange vor den Experimenten als wissenschaftlich unhaltbar in der Fachwelt bekannt. Die zweite These entsprang allein der Nazi–Ideologie. Nach dem Krieg konnte Heißmeyer noch fast zwanzig Jahre in der DDR als Lungenarzt praktizieren. 1964 wurde er schließlich verhaftet und 1966 vom Bezirksgericht Magdeburg wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt. Im Urteil wurde festgestellt, dass mindestens vier Kinder zudem mit virulenten Tuberkulosebazillen injiziert wurden und er auch noch virulente Tuberkuloseerreger mit einer Sonde in die Lunge eingebracht hatte. Kurt Heißmeyer starb 1967 in der Strafhaft.
Ein Täter wurde von den Häftlingen erschlagen
Heinrich Wiehagen (1911–1945) war Unterscharführer im KZ Neuengamme und half Wilhelm Dreimann und Johann Frahm bei der Erhängung der erwachsenen Häftlinge im Heizungskeller. Im Mai 1945 gehörte er zur Bewachung von Häftlingsschiffen, die in der Lübecker Bucht versehentlich bombardiert wurden. Er wurde von Häftlingen erschlagen, als er auf andere Häftlinge, die im Wasser schwammen, geschossen hatte.
Nicht angeklagt wurden
Hans Friedrich Petersen (1897–1967) war als Unterscharführer Fahrer der Poststelle des KZ Neuengamme. Er fuhr den Lkw mit den Kindern, ihren Betreuern, und sechs von den sowjetischen Kriegsgefangenen, die zum Bullenhuser Damm gebracht wurden. Er wurde nicht in den Curio-Haus-Prozessen angeklagt und noch nicht einmal als Zeuge vernommen, auch später nicht. Er starb 1967 im dänischen Sonderburg.
Arnold Strippel (1911–1994) war von 1935 bis Kriegsende als SS-Mann in Konzentrationslagern, erst im KZ Sachsenburg, dann von Juli 1937 bis März 1941 im Konzentrationslager Buchenwald erster Rapportführer. Ab März 1941 zunächst in Natzweiler (Saar), von Oktober 1941 an im KZ Majdanek, von Mitte Mai 1943 führte er das Zwangsarbeiterlager in Peenemünde. Von Oktober 1943 bis Mai 1944 war er Schutzhaftlagerführer im KZ Vught in den Niederlanden. Danach war er im KZ Neuengamme mit seinen zahlreichen Außenlagern tätig. 1945 tauchte er aus Angst vor der Bestrafung durch die Briten unter und lebte teilweise unter falschen Namen. Er kam 1948 in ein Internierungslager wegen seiner SS-Zugehörigkeit. Da noch nicht genug Beweismaterial gegen ihn vorlag, wurde er aus der Haft entlassen.
Schließlich wurde er aber am 1. Juni 1949 vom Schwurgericht Frankfurt zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe wegen Mordes an Häftlingen im KZ Buchenwald verurteilt. Er reichte gegen das Urteil Wiederaufnahmeanträge ein. Das Urteil wurde aufgehoben und er wurde 1970 nur wegen Beihilfe zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Für die zuviel verbüßte Haft erhielt er eine Haftentschädigung von 121 500 DM. Danach musste er nie wieder in das Gefängnis, obwohl er vom Schwurgericht Düsseldorf 1981 wegen Beihilfe zum Mord im KZ Majdanek zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war. Er galt aus gesundheitlichen Gründen als haftunfähig.
Mitte der sechziger Jahre ermittelte die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen ihn wegen einer möglichen Beteiligung an Morden am Bullenhuser Damm. In den Curio-Haus-Prozessen hatten Trzebinski, Dreimann, Jauch und Frahm ihn der Mittäterschaft bezichtigt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch ein, weil nach ihrer Meinung nicht genügend Beweise vorlagen.
Nach der Strafanzeige von Angehörigen der Opfer vom Bullenhuser Damm nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen 1979 wieder auf.
Sie klagte ihn letztlich 1983 wegen 42-fachen Mordes an den 20 Kindern, den vier Häftlingsärzten und Pflegern und den sowjetischen Kriegsgefangenen an. Das Verfahren wurde vom Landgericht Hamburg 1987 eingestellt, weil Strippel aus gesundheitlichen Gründen als verhandlungsunfähig angesehen wurde.
1994 starb Strippel in Frankfurt.
Zum Tribunal:
Hier werde ich an Hand von Tonaufnahmen, die aus dem Film herausgeschnitten wurden, das Tribunal vorstellen;
Vorwort:
Der das befohlen hatte, der SS-Mann Arnold Strippel, ist wegen dieser Tat bis heute nicht belangt worden.
Vorstellung der Beteiligten an diesem Tribunal
Folgende Personen sind an den Tribunal beteiligt: u. a,
- Prof. Martin Hirsch, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht
- Prof. Normen Peach, Vorsitzender, der Vereinigung demokratischer Juristen
- Barbara Hüsing, Nebenklägerin Hamburg
- Günter Schwarberg, Berichterstatter, Journalist Hamburg
Einleitung: Prof. Martin Hirsch
„Es geht um die Verurteilung eines Vorganges und es geht darum,
den Vorgang selbst und seine Hintergründe noch etwas besser aufzuklären, als das bisher der Fall gewesen ist.
Und zum anderen aber geht es darum, zu untersuchen, woran es liegt,
dass die deutsche Justiz, ich betone ausdrücklich das Wort Deutsch,
und ich muss richtigerweise sogar sagen die Westdeutsche Justiz der Bundesrepublik Deutschland, mit dem Problem der Verfolgung von Nazi-Verbrechern so schlecht fertig geworden ist.“
Zeuge: Herr Morgenstein
Die Angehörige der Kinder bzw. der Erwachsenen haben noch nicht einmal durch offizielle Behörden, Ämter bzw durch den Suchdienst des internationalen Volksamtes
Hierzu folgende Aussage: Herr Morgenstein berichte über seine Cousine Jacqueline
Hauptsächlich geht’s es in diesen Tribunal, um die Verschleppung, Verhinderung bzw. um milde Strafen von Nazi-Tätern. Nicht nur um die Morde im Prozess des Bullenhuser Damm sondern auch Bundesweit. Hierzu schildert Herr Morgenstein in seiner Rede ausführlich darüber, wie er persönlich das ganze sieht.
"Es ist heute 40 Jahre, dass Strippel
diese Kinder ermordet hat, dass er die 24 russische
Kriegsgefangene erh¨angt hat, dass er die franz¨osische
Mediziner erh¨angt hat, die zwei Holl¨ander erh¨angt
hat. Er hat keine Differenz gemacht zwischen Juden
oder Nichtjuden, derselbe Strick war für alle
auch gütig und die deutsche Justiz heute verlängert
die ganze Suppe, bis er ruhig in seinem Bett sterben
muss."
Heiner Lichtenstein, langjähriger Prozess-Beobachter von NS-Prozesse, sagte folgendes:
"Ich habe allerdings noch nie derartig abartige Begründungen dafür gehört,
dass ein Mordverfahren nicht eröffnet wird, wie hier im Zusammenhang mit der Ermordung der Kinder.
Und was nun die neue Taktik des Staatsanwalts Duhn betrifft,
so scheint mir hier eine nachweisliche Verzögerung zu liegen,
bei der ich mir nicht klar bin, ob hier nicht strafrechtlich eingegriffen werden müsste gegen einen Staatsanwalt."
"Mich hat überrascht, dass die Ermordung von Kindern,
wobei sich die SS-Leute an die Beine der Kinder hängen mussten,
damit sich die Schlinge um den Hals zuzog,
dass dieses kein Mord, dass dieses Nichtgrausam ist
und das mit der perversen Begründung, sie seien ja schon betäubt worden
und Kinder könnten nicht arglos sein.
Ich hatte da sehr mit der Fassung, mit meiner eigenen Fassung zu kämpfen,
als ich das gehört habe."
Beenden möchte ich diesen Beitrag mit einen Satz aus dem Schlusswort, gehalten von der Nebenklägerin Barbara Hüsing
Eine Justiz,
die Nazi-Verbrecher nicht bestraft,
verharmlost auch neuen Faschismus.
Wortlaut Schlusswort: Barbara Hüsing
Quellengaben und weiterführende Links
„Das Tribunal – Mord am Bullenhuser Damm“ ( privater Mitschnitt des gleichnamigen Film mittel Videorecorder, 1986), liegt im Archiv der VVN-VdA Aus,
Tonauschnitte aus dem gleichnamigen Film
https://www.kinder-vom-bullenhuser-damm.de/index.php
Fotos: Screenshot, von Ingo Müller, aus Film.
Haftentschädigung für einen Massenmörder
Eine Reise in die Vergangenheit und Zurück. Ein dreiteiliger Report aus der Zeitschrift; „Die Wahrheit“ aus dem Jahre 1982
Haftentschaedigung-fuer-MoerderOriginal Archiv der VVN-VdA
Widerstandskämpferin aus Holland klagt an
Widerstandskaempferin-aus-Holland-klagt-anZeitungsausschnitt aus „Die Wahrheit – 17081979“ Original Archiv der VVN-VdA