Nicht aber als „linksextremistisch“ eingestuft!

Linksextremistisch oder linksextremistisch beeinflusst?

Im Anhang  wird die VVN-BdA allerdings in einer Übersicht mit dem Titel „Linksextremismus“ aufgeführt1. Doch dieser Sprung von „linksextremistisch beeinflusst“ zu „linksextremistisch“ geschieht ohne irgendwelche   konkreten tatsächlichen Anknüpfungspunkte. Der Verfassungsschutz spricht zwar mit Blick auf alle Organisationen in dieser Übersicht pauschal von „vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkten“, die „in der  Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Organisation/Gruppierung verfassungsfeindliche Ziele verfolge, es sich mithin um verfassungsfeindliche Organisation/Gruppierung handele“2 . Aber – abgesehen von der widersprüchlichen Wertung einmal „linksextremistisch“ und dann wieder „linksextremistisch beeinflusst“ – beklagt Rechtsanwalt Reinecke zu Recht, dass der Verfassungsschutz zur Einstufung als „linksextremistisch“ im Anhang in der Übersicht nichts Konkretes vorträgt.

Wenn das Berliner Finanzamt den bayrischen Verfassungsschutz so versteht, dass der bayrische Verfassungsschutz die VVN-BdA als „linksextremistisch“ eingestuft hat und deswegen jetzt die VVN-BdA verpflichtet sei, den Gegenbeweis anzutreten, setzt sich das Berliner Finanzamt zu Lasten der VVN-BdA über die Bayrische Verwaltungsgerichtsbarkeit hinweg. Denn das Verwaltungsgericht München hatte zwar die Klage zurückgewiesen, mit der die VVN-BdA ihre Erwähnung aus den bayrischen Verfassungsschutzberichten 2010, 2011, 2012 und 2013 löschen wollte. Das Verwaltungsgericht hatte aber eindeutig festgestellt, dass der bayrische Verfassungsschutz die VVN-BdA nur als „linksextremistisch beeinflusst“, nicht aber als  „linksextremistisch“ einstufte.


  1. Verfassungsschutzbericht Bayern 2018, unter diesem Stichwort  in der Suchmaschine abrufbar; dort auf den Seiten 326, 331, 332  []
  2. Verfassungsschutzbericht Bayern 2018, unter diesem Stichwort  in der Suchmaschine abrufbar; dort auf Seite 326 – 332 []