Kampf um die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA

  • Bleibt nichts, was VVN-BdA vorzuwerfen wäre.
    „Schulterschluss mit gewaltorientierten Gruppen“ und Blockade: Es bleibt nichts, das der VVN-BdA vorzuwerfen wäre Das Verwaltungsgericht München zum Verfassungsschutzbericht über den Aufruf der VVN-BdA zum  geplanten Aufmarsch von mehreren tausend Nazis am 13. Februar 2010 in Dresden: „Korrekt ist die Aussage im Bericht, die VVN-BdA  dokumentiere beispielsweise in ihrer Verbandszeitschrift  „antifa“ den „Schulterschluss mit gewaltorientierten autonomen Gruppen anlässlich gemeinsamer Protestaktionen gegen Rechtsextremisten … Weiterlesen: Bleibt nichts, was VVN-BdA vorzuwerfen wäre.
  • Geändert werden.
    Was muss in der Abgabenordnung geändert werden? Es ist nicht hinnehmbar, dass für eine Einstufung als „linksextremistisch“ eine Vermutung des Verfassungsschutzes ausreichen soll.  Man könnte fordern, dass der Verfassungsschutz den vollen Beweis antreten muss, dass ein Verein „verfassungswidrige Bestrebungen fördert“[1], wobei sich der  Verfassungsschutz dieser Beweispflicht auch nicht mit dem Hinweis auf den Schutz seiner V-Leute entziehen dürfte. Aber mit dieser Forderung … Weiterlesen: Geändert werden.
  • Unvereinbar mit dem Grundgesetz
    Der Bayrische Verfassungsschutz kann nicht über die Abgabenordnung der Berliner Finanzbehörde Vorgaben machen, über die Aberkennung einer der Gemeinnützigkeit einer Bundesorganisation Ist die Regelung in der Abgabenordnung rechtmäßig, die die Berliner Finanzbehörde zwingt, davon auszugehen, dass ein Verein „extremistisch“ ist, wenn  der Verfassungsschutz auch nur eines Bundeslandes diesen Verein so einstuft, aber der Verfassungsschutz aller anderen Bundesländern und des Bundes genau das … Weiterlesen: Unvereinbar mit dem Grundgesetz
  • Voll verantwortlich
    Der Berliner Senat ist für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA voll verantwortlich Die Finanzämter sind Landesbehörden, die der Dienst- und Fachaufsicht der obersten Landesfinanzbehörden unterliegen1 . Die Entscheidung über die Aberkennung der Gemeinnützigkeit unterliegt also dem Finanzsenator Matthias Kollatz. Richtig ist allerdings, dass die Landesfinanzbehörden der Aufsicht des Bundesfinanzministeriums unterstehen, wenn es um die Gesetzmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Ausführung von Bundesgesetzen geht, … Weiterlesen: Voll verantwortlich
  • Nicht aber als „linksextremistisch“ eingestuft!
    Linksextremistisch oder linksextremistisch beeinflusst? Im Anhang  wird die VVN-BdA allerdings in einer Übersicht mit dem Titel „Linksextremismus“ aufgeführt1. Doch dieser Sprung von „linksextremistisch beeinflusst“ zu „linksextremistisch“ geschieht ohne irgendwelche   konkreten tatsächlichen Anknüpfungspunkte. Der Verfassungsschutz spricht zwar mit Blick auf alle Organisationen in dieser Übersicht pauschal von „vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkten“, die „in der  Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Organisation/Gruppierung verfassungsfeindliche … Weiterlesen: Nicht aber als „linksextremistisch“ eingestuft!